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Urteile für Schulden

DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
2012-07-26
BVerwG 2. Senat
...Nach § 291 Satz 1 BGB hat der Schuldner von dem Eintritt der Rechtshängigkeit an eine Geldschuld zu verzinsen, auch wenn er nicht im Verzug ist; wird die Schuld erst später fällig, so ist sie von der Fälligkeit an zu verzinsen. Unerheblich ist insoweit, ob der Anspruch nur hilfsweise geltend gemacht worden war (vgl. BGH, Urteil vom 24. Januar 1990 - VIII ZR 296/88 - NJW-RR 1990, 518 f. m.w.N.)....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 23/11
2015-10-13
BAG 3. Senat
...Die Beklagte bestreitet, dem Kläger bei Eintritt des Versorgungsfalls eine Versorgungsleistung nach der BV 1997 zu schulden. Dass der Versorgungsfall noch nicht eingetreten ist, ist unerheblich (vgl. BAG 15. Mai 2012 - 3 AZR 11/10 - Rn. 20, BAGE 141, 259; 21. April 2009 - 3 AZR 640/07 - Rn. 19, BAGE 130, 202; 7. März 1995 - 3 AZR 282/94 - zu A III 2 der Gründe, BAGE 79, 236)....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 16/14
2012-07-26
BVerwG 2. Senat
...Nach § 291 Satz 1 BGB hat der Schuldner von dem Eintritt der Rechtshängigkeit an eine Geldschuld zu verzinsen, auch wenn er nicht im Verzug ist; wird die Schuld erst später fällig, so ist sie von der Fälligkeit an zu verzinsen. Unerheblich ist insoweit, ob der Anspruch nur hilfsweise geltend gemacht worden war (vgl. BGH, Urteil vom 24. Januar 1990 - VIII ZR 296/88 - NJW-RR 1990, 518 f. m.w.N.)....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 21/11
...Dort war durch eine Überweisung der Zahlstelle nicht nur eine Leistung der Schuldnerin an den Empfänger bewirkt, sondern zugleich eine Schuld des Empfängers aus einem Kreditverhältnis mit der als Zahlstelle fungierenden Bank getilgt worden. Damit hatte die Zahlstelle ihrerseits durch eine mittelbare Zuwendung einen eigenen anfechtbaren wirtschaftlichen Vorteil erlangt....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XI ZR 39/11
2012-07-26
BVerwG 2. Senat
...Nach § 291 Satz 1 BGB hat der Schuldner von dem Eintritt der Rechtshängigkeit an eine Geldschuld zu verzinsen, auch wenn er nicht im Verzug ist; wird die Schuld erst später fällig, so ist sie von der Fälligkeit an zu verzinsen. Unerheblich ist insoweit, ob der Anspruch nur hilfsweise geltend gemacht worden war (vgl. BGH, Urteil vom 24. Januar 1990 - VIII ZR 296/88 - NJW-RR 1990, 518 f. m.w.N.)....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 16/11
2012-07-26
BVerwG 2. Senat
...Nach § 291 Satz 1 BGB hat der Schuldner von dem Eintritt der Rechtshängigkeit an eine Geldschuld zu verzinsen, auch wenn er nicht im Verzug ist; wird die Schuld erst später fällig, so ist sie von der Fälligkeit an zu verzinsen. Unerheblich ist insoweit, ob der Anspruch nur hilfsweise geltend gemacht worden war (vgl. BGH, Urteil vom 24. Januar 1990 - VIII ZR 296/88 - NJW-RR 1990, 518 f. m.w.N.)....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 14/11
...Eine unterschiedliche Berücksichtigung von Vorbeschäftigungszeiten verstoße auch gegen die unionsrechtlich gewährleistete Arbeitnehmerfreizügigkeit. 12 Die Beklagte schulde daher seit dem 1....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 6 AZR 240/17
2012-07-26
BVerwG 2. Senat
...Nach § 291 Satz 1 BGB hat der Schuldner von dem Eintritt der Rechtshängigkeit an eine Geldschuld zu verzinsen, auch wenn er nicht im Verzug ist; wird die Schuld erst später fällig, so ist sie von der Fälligkeit an zu verzinsen. Unerheblich ist insoweit, ob der Anspruch nur hilfsweise geltend gemacht worden war (vgl. BGH, Urteil vom 24. Januar 1990 - VIII ZR 296/88 - NJW-RR 1990, 518 f. m.w.N.)....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 25/11
...Sie hat die Auffassung vertreten, dem Kläger weder eine Aufstockung seiner wöchentlichen Arbeitszeit noch Schadensersatz zu schulden. Bereits im Juni 2013 seien alle verfügbaren 66,5 Stunden vergeben worden, wobei sie das über 60 Wochenstunden hinausgehende Stundenkontingent auf die Mitarbeiter R (fünf Stunden) und A (1,5 Stunden) verteilt habe....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 8 AZR 736/15
...Die in der Regel gegebene Trennbarkeit zwischen Schuld- und Strafausspruch ist jedoch - ausnahmsweise - zu verneinen, wenn die Schuldfeststellungen eine Überprüfung des Strafausspruchs nicht ermöglichen; dies ist der Fall, wenn unklar bleibt, ob sich der Angeklagte überhaupt strafbar gemacht hat. Derartige Feststellungen können nicht Grundlage eines Strafausspruchs sein (vgl. BGH, Urteile vom 22....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 492/11
...IV. 76 Da die Feststellungen zum Schuld- und Rechtsfolgenausspruch insgesamt rechtsfehlerfrei getroffen sind, können diese bestehen bleiben (§ 353 Abs. 2 StPO). Ergänzende weitere Feststellungen, die hierzu nicht in Widerspruch stehen, sind möglich. 77 Im Umfang der Aufhebung bedarf die Sache daher der erneuten Verhandlung und Entscheidung. Nack Wahl Graf Jäger Sander...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 581/09
...Die Beklagte schulde ihm daher auch über den 1. April 2010 hinaus ein monatliches Ruhegehalt iHv. 3.517,62 Euro brutto....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 860/11
2015-10-13
BAG 3. Senat
...Die Beklagte bestreitet, dem Kläger bei Eintritt des Versorgungsfalls eine Versorgungsleistung nach der BV 1997 zu schulden. Dass der Versorgungsfall noch nicht eingetreten ist, ist unerheblich (vgl. BAG 15. Mai 2012 - 3 AZR 11/10 - Rn. 20, BAGE 141, 259; 21. April 2009 - 3 AZR 640/07 - Rn. 19, BAGE 130, 202; 7. März 1995 - 3 AZR 282/94 - zu A III 2 der Gründe, BAGE 79, 236)....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 21/14
2015-10-13
BAG 3. Senat
...Die Beklagte bestreitet, dem Kläger bei Eintritt des Versorgungsfalls eine Versorgungsleistung nach der BV 1997 zu schulden. Dass der Versorgungsfall noch nicht eingetreten ist, ist unerheblich (vgl. BAG 15. Mai 2012 - 3 AZR 11/10 - Rn. 20, BAGE 141, 259; 21. April 2009 - 3 AZR 640/07 - Rn. 19, BAGE 130, 202; 7. März 1995 - 3 AZR 282/94 - zu A III 2 der Gründe, BAGE 79, 236)....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 28/14
2012-07-26
BVerwG 2. Senat
...Nach § 291 Satz 1 BGB hat der Schuldner von dem Eintritt der Rechtshängigkeit an eine Geldschuld zu verzinsen, auch wenn er nicht im Verzug ist; wird die Schuld erst später fällig, so ist sie von der Fälligkeit an zu verzinsen. Unerheblich ist insoweit, ob der Anspruch nur hilfsweise geltend gemacht worden war (vgl. BGH, Urteil vom 24. Januar 1990 - VIII ZR 296/88 - NJW-RR 1990, 518 f. m.w.N.)....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 30/11
...Tatsächlich hätten diese Schulden einen privaten Ursprung gehabt, weil der Antragsgegner - wie bei Abschluss des Ehevertrags auch beabsichtigt - aus rein steuerlichen Gründen die kurz vor der Eheschließung durch den Hauserwerb veranlassten Darlehensverbindlichkeiten über das sogenannte Zwei-Konten-Modell formal in Praxisverbindlichkeiten umgewandelt habe, um in den Genuss des Abzugs der Zinsbelastungen...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZB 84/17
...Für die nächtlichen Bereitschaftsdienste von Januar bis einschließlich Juni 2013 schulde der Beklagte noch 686,34 Euro....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 6 AZR 129/15
2012-07-26
BVerwG 2. Senat
...Nach § 291 Satz 1 BGB hat der Schuldner von dem Eintritt der Rechtshängigkeit an eine Geldschuld zu verzinsen, auch wenn er nicht im Verzug ist; wird die Schuld erst später fällig, so ist sie von der Fälligkeit an zu verzinsen. Unerheblich ist insoweit, ob der Anspruch nur hilfsweise geltend gemacht worden war (vgl. BGH, Urteil vom 24. Januar 1990 - VIII ZR 296/88 - NJW-RR 1990, 518 f. m.w.N.)....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 18/11
...Maßgeblich hierfür ist die unmittelbar aus der Systematik des KSVG folgende zweiphasige Ausgestaltung des Verfahrens zur Feststellung und Erhebung der KSA, mit einer dem Abgaberecht vergleichbaren Unterscheidung zwischen der KSA-Pflicht und der KSA-Schuld (BSG SozR 4-5425 § 24 Nr 8 RdNr 33 mwN)....
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 3 KS 2/11 R
...Die Wertpapiergeschäfte hätten einen Zusammenhang mit baulichen Investitionen des Zweckverbandes und der Verminderung der damit einhergehenden Schulden aufgewiesen. 31 Durch den Abschluss der Wertpapiergeschäfte sei der V. kein Nachteil entstanden....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 296/16