...Weiter lagen bereits vor der Nutzungsvertrag vom Juni 2005 zwischen der beklagten Gemeinde und dem Trägerverein der Kindertagesstätte, aus dem sich ergibt, dass der Gemeinde die bauliche Instandhaltung des Gebäudes sowie des Grundstücks obliegen sollte, während der Verein für Schönheitsreparaturen, kleinere Instandsetzungen und das Beheben von Bagatellschäden bis zu einer Kostenhöhe von 500 € im Jahr...