...Oktober 1986 (VI ZR 15/85, VersR 1987, 310) zugrunde lag, hatte das Auffahren des Beklagten auf den Pkw des Klägers unstreitig zu einer Körperverletzung des Klägers, nämlich einem HWS-Schleudertrauma, geführt. Damit stand der Haftungsgrund fest. Ob diese Verletzung auch eine Hirnschädigung des Klägers zur Folge hatte, war nach § 287 ZPO zu beurteilen....