Bundesgerichtshof

Entscheidungsdatum: 21.01.2014


BGH 21.01.2014 - VIII ZA 21/13

Nichtzulassungsbeschwerde: Beschwer bei Verurteilung zur Räumung


Gericht:
Bundesgerichtshof
Spruchkörper:
8. Zivilsenat
Entscheidungsdatum:
21.01.2014
Aktenzeichen:
VIII ZA 21/13
Dokumenttyp:
Beschluss
Vorinstanz:
vorgehend LG Berlin, 5. September 2013, Az: 67 S 155/12vorgehend AG Spandau, 20. Februar 2012, Az: 6 C 573/11
Zitierte Gesetze

Tenor

Der Antrag der Kläger auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird zurückgewiesen, weil die beabsichtigte Rechtsverfolgung keine hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet (§ 114 Satz 1 ZPO).

Gründe

1

Die beabsichtigte Nichtzulassungsbeschwerde gegen das Urteil der Zivilkammer 67 des Landgerichts Berlin ist mangels Erreichen des Beschwerdewerts von mehr als 20.000 € (§ 26 Nr. 8 EGBGB) unzulässig. Der Beschwerdewert der angegriffenen Abweisung der Klage auf Feststellung des Fortbestands des Mietverhältnisses berechnet sich gemäß §§ 8, 9 ZPO nach dem dreieinhalbfachen Jahreswert der Miete, so dass sich bei einer monatlichen Miete von 244,40 € (nur) eine Beschwer von 10.264,80 € ergibt.

Ball                                 Dr. Milger                             Dr. Achilles

            Dr. Schneider                             Dr. Fetzer