Bundesverwaltungsgericht

Entscheidungsdatum: 16.09.2011


BVerwG 16.09.2011 - 9 B 3/11

Verstoß gegen Ausschreibungspflicht; Kosten der Erschließung


Gericht:
Bundesverwaltungsgericht
Spruchkörper:
9. Senat
Entscheidungsdatum:
16.09.2011
Aktenzeichen:
9 B 3/11
Dokumenttyp:
Beschluss
Vorinstanz:
vorgehend Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, 3. November 2010, Az: 6 A 10699/10, Urteil
Zitierte Gesetze

Gründe

1

Die Beschwerde der Klägerin ist zulässig und begründet. Die Revision ist gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zuzulassen. Sie kann dem Bundesverwaltungsgericht Gelegenheit zur Klärung der Frage geben, welche Rechtsfolgen ein Verstoß gegen die Verpflichtung zur Ausschreibung der Leistungen eines städtebaulichen Vertrages oder Erschließungsvertrages auf die Erschließungsbeitragspflicht der Grundstückseigentümer im Erschließungsgebiet hat, auf die die Gemeinde die ihr von dem Erschließungsträger in Rechnung gestellten Kosten der Erschließungsmaßnahme umlegt.