Bundesverwaltungsgericht

Entscheidungsdatum: 27.07.2011


BVerwG 27.07.2011 - 8 B 17/11, 8 B 17/11 (8 C 10/11)

Revisionszulassung; zum Ausschluss der Unredlichkeit eines Rechtserwerbs im Vermögensrecht


Gericht:
Bundesverwaltungsgericht
Spruchkörper:
8. Senat
Entscheidungsdatum:
27.07.2011
Aktenzeichen:
8 B 17/11, 8 B 17/11 (8 C 10/11)
Dokumenttyp:
Beschluss
Vorinstanz:
vorgehend VG Greifswald, 11. November 2010, Az: 6 A 1093/08, Urteil
Zitierte Gesetze

Gründe

1

Die Beschwerde der Kläger ist begründet, soweit sie den Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO geltend macht. In einem Revisionsverfahren ist voraussichtlich die sinngemäß aufgeworfene Frage zu klären, ob die Regelvermutung der Unredlichkeit eines Rechtserwerbs gemäß § 4 Abs. 3 Buchst. a VermG ausgeschlossen sein kann, wenn eine formale Voraussetzung für den legalen Erwerb (hier eine Zuweisung nach der Wohnraumlenkungsverordnung) entgegen den zum Zeitpunkt des Erwerbs in der Deutschen Demokratischen Republik geltenden allgemeinen Rechtsvorschriften nicht vorlag, sofern nachträglich das Vorliegen der materiellen Voraussetzungen festgestellt werden kann.