Bundesverwaltungsgericht

Entscheidungsdatum: 11.07.2012


BVerwG 11.07.2012 - 6 B 9/12, 6 B 9/12 (6 C 12/12)

Revisionszulassung; Grundrecht auf Kindeserziehung in religiöser Hinsicht


Gericht:
Bundesverwaltungsgericht
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsdatum:
11.07.2012
Aktenzeichen:
6 B 9/12, 6 B 9/12 (6 C 12/12)
Dokumenttyp:
Beschluss
Vorinstanz:
vorgehend Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, 22. Dezember 2011, Az: 19 A 610/10, Beschluss
Zitierte Gesetze

Gründe

1

Die Beschwerde des Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision ist begründet. Die Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO. Sie gibt dem Senat Gelegenheit zur weiteren Klärung der Voraussetzungen, unter denen Eltern aufgrund ihres Grundrechts auf Kindeserziehung in religiöser Hinsicht (Art. 6 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. Art. 4 Abs. 1 GG) im Einzelfall ein Anspruch auf Befreiung ihres Kindes von der Pflicht zur Teilnahme an einer schulischen Veranstaltung zusteht.