Bundesverwaltungsgericht

Entscheidungsdatum: 04.01.2010


BVerwG 04.01.2010 - 4 BN 3/09, 4 BN 3/09 (4 CN 1/10)

Revisionszulassung; Antragsbefugnis bei Normenkontrollverfahren


Gericht:
Bundesverwaltungsgericht
Spruchkörper:
4. Senat
Entscheidungsdatum:
04.01.2010
Aktenzeichen:
4 BN 3/09, 4 BN 3/09 (4 CN 1/10)
Dokumenttyp:
Beschluss
Vorinstanz:
vorgehend Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, 14. August 2008, Az: 1 N 07.2753, Urteil
Zitierte Gesetze

Gründe

1

Die Beschwerde ist begründet. Die Revision ist wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) zuzulassen. Das Revisionsverfahren kann zur weiteren Klärung der Frage beitragen, ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen ein Eigentümer eines außerhalb des Plangebiets gelegenen Grundstücks gemäß § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO antragsbefugt sein kann, wenn die Gemeinde beabsichtigt, sein Grundstück zur Erschließung des Plangebiets in einem weiteren Bebauungsplan teilweise als Verkehrsfläche festzusetzen.