Bundespatentgericht

Entscheidungsdatum: 17.11.2011


BPatG 17.11.2011 - 3 Ni 347/08 (EU)

Gericht:
Bundespatentgericht
Spruchkörper:
3. Senat
Entscheidungsdatum:
17.11.2011
Aktenzeichen:
3 Ni 347/08 (EU)
Dokumenttyp:
Beschluss
Zitierte Gesetze

Leitsätze

Verfahrensgebühren bei Klageverbindung

Die vor der Verbindung mehrerer Nichtigkeitsklagen (§ 147 ZPO) mit der Einreichung der einzelnen Nichtigkeitsklagen jeweils fällig gewordenen und gezahlten Verfahrensgebühren (pro Klage 4,5-fach unter Verweis auf das GKG vom Streitwert abhängig) werden nicht nachträglich aufgrund der Prozessverbindung erlassen oder ermäßigt. Erst ab dem Verbindungsbeschluss fallen Gerichtsgebühren nur noch einfach an.