Bundesverwaltungsgericht

Entscheidungsdatum: 13.09.2010


BVerwG 13.09.2010 - 3 B 54/10, 3 B 54/10 (3 C 30/10)

Anspruch auf Erlösauskehr; Revisionszulassung


Gericht:
Bundesverwaltungsgericht
Spruchkörper:
3. Senat
Entscheidungsdatum:
13.09.2010
Aktenzeichen:
3 B 54/10, 3 B 54/10 (3 C 30/10)
Dokumenttyp:
Beschluss
Vorinstanz:
vorgehend VG Berlin, 24. März 2010, Az: 27 A 247.06, Urteil
Zitierte Gesetze
VZOG

Gründe

1

Die Beschwerde der Beklagten ist begründet. Die Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO. Das Revisionsverfahren kann Gelegenheit zur Klärung der Frage bieten, ob und gegebenenfalls auf welcher Rechtsgrundlage ein Anspruch auf Erlösauskehr besteht, wenn die beklagte Deutsche Bahn AG ein Grundstück vor dessen Aussonderung aus dem Bundeseisenbahnvermögen derselben Person veräußert und übertragen hat, deren seinerzeit schon bestehendes Eigentum im Nachhinein nach den Vorschriften des Vermögenszuordnungsgesetzes festgestellt worden ist.