Bundesverwaltungsgericht

Entscheidungsdatum: 04.03.2014


BVerwG 04.03.2014 - 3 B 46/13, 3 B 46/13 (3 C 6/14)

Rückforderung bei Schadensausgleich; Kenntnis einer unzuständigen Lastenausgleichsbehörde; Ausschlussfrist; Revisionszulassung


Gericht:
Bundesverwaltungsgericht
Spruchkörper:
3. Senat
Entscheidungsdatum:
04.03.2014
Aktenzeichen:
3 B 46/13, 3 B 46/13 (3 C 6/14)
Dokumenttyp:
Beschluss
Vorinstanz:
vorgehend VG Hannover, 10. April 2013, Az: 5 A 5027/10, Urteil
Zitierte Gesetze

Gründe

1

Die Beschwerde hat Erfolg. Der Rechtssache kommt die geltend gemachte grundsätzliche Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) zu. Sie wird dem Bundesverwaltungsgericht voraussichtlich Gelegenheit geben, die Frage zu klären, ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen die Kenntnis einer für die Rückforderung von Lastenausgleich unzuständigen Lastenausgleichsbehörde von dem Schadensausgleich und von der Person des Verpflichteten die Ausschlussfrist für die Rückforderung nach § 349 Abs. 5 Satz 4 des Lastenausgleichsgesetzes (LAG) in Gang setzt.