Bundesverwaltungsgericht

Entscheidungsdatum: 27.11.2017


BVerwG 27.11.2017 - 3 B 44/16, 3 B 44/16 (3 C 27/17)

Revisionszulassung; Auswahlverfahren; Klage eines Mitbewerber


Gericht:
Bundesverwaltungsgericht
Spruchkörper:
3. Senat
Entscheidungsdatum:
27.11.2017
Aktenzeichen:
3 B 44/16, 3 B 44/16 (3 C 27/17)
ECLI:
ECLI:DE:BVerwG:2017:271117B3B44.16.0
Dokumenttyp:
Beschluss
Vorinstanz:
vorgehend Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, 17. Juni 2016, Az: 20 D 95/13.AK, Urteil
Zitierte Gesetze
BADV

Gründe

1

Die Beschwerden haben Erfolg. Der Rechtssache kommt die geltend gemachte grundsätzliche Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) zu. Die Revision wird dem Bundesverwaltungsgericht voraussichtlich Gelegenheit geben, unter anderem die Frage zu klären, inwieweit der Teilnehmer an einem Auswahlverfahren nach der Bodenabfertigungsdienst-Verordnung, der gegen die Auswahlentscheidung zugunsten eines Mitbewerbers nicht geklagt hat, nach der gerichtlichen Aufhebung dieser Entscheidung auf die Klage eines anderen Bewerbers gegen die daraufhin ergangene erneute Auswahlentscheidung Klage erheben kann.

2

Die vorläufige Streitwertfestsetzung für das Revisionsverfahren beruht auf § 47 Abs. 1 und 3, § 52 Abs. 1 und § 63 Abs. 1 Satz 1 GKG.