Bundesverwaltungsgericht

Entscheidungsdatum: 21.12.2010


BVerwG 21.12.2010 - 3 B 30/10, 3 B 30/10 (3 C 40/10)

Beschränkungen oder Verbote des fließenden Verkehrs


Gericht:
Bundesverwaltungsgericht
Spruchkörper:
3. Senat
Entscheidungsdatum:
21.12.2010
Aktenzeichen:
3 B 30/10, 3 B 30/10 (3 C 40/10)
Dokumenttyp:
Beschluss
Vorinstanz:
vorgehend Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, 18. Januar 2010, Az: 11 BV 08.791, Urteil
Zitierte Gesetze

Gründe

1

Die Beschwerde hat Erfolg. Der Rechtssache kommt grundsätzliche Bedeutung im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zu.

2

Das Revisionsverfahren wird dem Senat voraussichtlich Gelegenheit geben, im Anschluss an sein Urteil vom 13. März 2008 - BVerwG 3 C 18.07 - (BVerwGE 130, 383) die Frage weiter zu klären, welche rechtliche Bedeutung dem Umstand zukommt, dass eine auf § 45 Abs. 9 Satz 3 StVO gestützte Maßnahme nicht nur den Mautausweichverkehr, sondern darüber hinaus auch den bereits zuvor auf der Strecke vorhandenen Schwerlastverkehr unterbindet.