Bundesverwaltungsgericht

Entscheidungsdatum: 01.07.2010


BVerwG 01.07.2010 - 3 B 12/10, 3 B 12/10 (3 C 23/10)

Änderung einer Beleihung durch öffentlich-rechtlichen Vertrag; Revisionszulassung zur Klärung der Anforderungen


Gericht:
Bundesverwaltungsgericht
Spruchkörper:
3. Senat
Entscheidungsdatum:
01.07.2010
Aktenzeichen:
3 B 12/10, 3 B 12/10 (3 C 23/10)
Dokumenttyp:
Beschluss
Vorinstanz:
vorgehend Hessischer Verwaltungsgerichtshof, 4. November 2009, Az: 5 A 2308/08, Urteil
Zitierte Gesetze

Gründe

1

Die Beschwerde ist begründet. Die Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO. Das Revisionsverfahren kann dem Senat voraussichtlich Gelegenheit geben zu klären, welche Anforderungen an einen öffentlich-rechtlichen Vertrag zu stellen sind, durch den eine Beleihung mit hoheitlichen Befugnissen dahin geändert werden soll, dass an die Stelle des bisherigen Beliehenen eine andere Person tritt.

2

Die Streitwertfestsetzung für das Revisionsverfahren beruht auf § 47 Abs. 1, § 52 Abs. 3 und § 63 Abs. 1 Satz 1 GKG.