Bundespatentgericht

Entscheidungsdatum: 28.11.2016


BPatG 28.11.2016 - 24 W (pat) 521/16

Markenbeschwerdeverfahren – "COSMETIC COLLEGE HANNOVER" – Unterscheidungskraft - Freihaltungsbedürfnis


Gericht:
Bundespatentgericht
Spruchkörper:
24. Senat
Entscheidungsdatum:
28.11.2016
Aktenzeichen:
24 W (pat) 521/16
Dokumenttyp:
Beschluss
Zitierte Gesetze

Tenor

In der Beschwerdesache

betreffend die Markenanmeldung 30 2014 050 052.3

hat der 24. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts auf die mündliche Verhandlung am 5. Juli 2016 unter Mitwirkung des Vorsitzenden Rich-ters Metternich, des Richters Schmid sowie der Richterin Lachenmayr-Nikolaou

beschlossen:

1. Auf die Beschwerde der Anmelderin wird der Beschluss der Markenstelle für Klasse 3 des Deutschen Patent- und Markenamts vom 18. August 2015 aufgehoben, soweit die Anmeldung in Bezug auf die nachfolgend genannten Waren bzw. Dienstleistungen zurückgewiesen worden ist:

Klasse 3:

Abbeizmittel; Antistatika für Haushaltszwecke; Aromastoffe, pflanzliche, für Getränke [ätherische Öle]; Bleichmittel für die Wäsche; Bleichsalze; Bleichsoda; Bohnermittel; Bohnerwachs; Druckluft in Dosen zur Reinigung und Entstaubung; Entkalkungsmittel für Haushaltszwecke; Farbaviviermittel, chemische, für Haushaltszwecke [Wäscherei]; Farbenentfernungsmittel [von Anstrichfarben]; Glanzmittel für die Wäsche; Glanzstärke; Gläsertücher; Glasleinwand; Glättmittel [Wäschesatiniermittel]; Lederbleichmittel; Ledercreme; Lederkonservierungsmittel [Wichse]; Lösungsmittel für Fußbodenwachs [Reinigungsmittel]; Mittel zur Beseitigung von Abflussverstopfungen; Mittel zur Erzeugung von Blattglanz für Pflanzen; Polierrot; Präparate für die Trockenreinigung; Putzmittel; Quillajarinde [Waschmittel]; Reinigungsflüssigkeit für Windschutzscheiben; Rostentfernungsmittel; rutschhemmende Flüssigkeiten für Fußböden; rutschhemmendes Wachs für Fußböden; Salmiakgeist als Reinigungsmittel; Schneiderwachs; Schuhcreme; Schuhpolitur; Schuhwichse; Schusterpech; Schusterwachs; Stärke [Appreturmittel]; Tapetenreinigungsmittel; Terpentin zum Entfetten; Terpentinöl zum Entfetten; Tripel [Poliererde]; Trocknungsmittel für Spülmaschinen; Vulkanasche [Putzmittel]; Wachs für Wäschereizwecke; Wäscheaufheller; Wäscheeinweichmittel; Waschmittel für Wäsche; Weichspülmittel für Wäsche;

Klasse 35:

Buchführung; Büroarbeiten; Dienstleistungen des Einzelhandels über das Internet in den Bereichen: Anstrichmittel, Brennstoffe und Treibstoffe, Maschinen, Werkzeuge und Metallwaren, Bauartikel, Heimwerkerartikel und Gartenartikel, Hobbybedarf und Bastelbedarf, Elektrowaren, Fahrzeuge und Fahrzeugzubehör, Feuerwerkskörper, Uhren, Musikinstrumente, Papierwaren und Schreibwaren, Büroartikel, Sattlerwaren, Zelte, Planen, Tabakwaren; Dienstleistungen des Großhandels über das Internet in den Bereichen: Anstrichmittel, Brennstoffe und Treibstoffe, Maschinen, Werkzeuge und Metallwaren, Bauartikel, Heimwerkerartikel und Gartenartikel, Hobbybedarf und Bastelbedarf, Elektrowaren, Fahrzeuge und Fahrzeugzubehör, Feuerwerkskörper, Uhren, Musikinstrumente, Papierwaren und Schreibwaren, Büroartikel, Sattlerwaren, Zelte, Planen, Tabakwaren; Dienstleistungen eines Bauträgers, nämlich organisatorische Vorbereitung von Bauvorhaben; Dienstleistungen eines Steuerberaters, nämlich Erstellung von Steuererklärungen; Dienstleistungen eines Wirtschaftsprüfers; Durchführung von Transkriptionen; Durchführung von Unternehmensverlagerungen; Einzelhandelsdienstleistungen in den Bereichen: Anstrichmittel, Brennstoffe und Treibstoffe, Maschinen, Werkzeuge und Metallwaren, Bauartikel, Heimwerkerartikel und Gartenartikel, Hobbybedarf und Bastelbedarf, Elektrowaren, Fahrzeuge und Fahrzeugzubehör, Feuerwerkskörper, Uhren, Musikinstrumente, Papierwaren und Schreibwaren, Büroartikel, Sattlerwaren, Zelte, Planen, Tabakwaren; Einzelhandelsdienstleistungen mittels Teleshopping-Sendungen in den Bereichen: Anstrichmittel, Brennstoffe und Treibstoffe, Maschinen, Werkzeuge und Metallwaren, Bauartikel, Heimwerkerartikel und Gartenartikel, Hobbybedarf und Bastelbedarf, Elektrowaren, Fahrzeuge und Fahrzeugzubehör, Feuerwerkskörper, Uhren, Musikinstrumente, Papierwaren und Schreibwaren, Büroartikel, Sattlerwaren, Zelte, Planen, Tabakwaren; Entwicklung von Nutzungskonzepten für Immobilien in betriebswirtschaftlicher Hinsicht [Facility management]; Erstellung von Abrechnungen [Büroarbeiten]; Erstellung von Rechnungsauszügen; Erstellung von Steuererklärungen; Fakturierung; Fotokopierarbeiten; Geschäftsführung für darstellende Künstler; Geschäftsführung für Sportler; Geschäftsführung von Hotels im Auftrag Dritter; Großhandelsdienstleistungen in den Bereichen: Anstrichmittel, Brennstoffe und Treibstoffe, Maschinen, Werkzeuge und Metallwaren, Bauartikel, Heimwerkerartikel und Gartenartikel, Hobbybedarf und Bastelbedarf, Elektrowaren, Fahrzeuge und Fahrzeugzubehör, Feuerwerkskörper, Uhren, Musikinstrumente, Papierwaren und Schreibwaren, Büroartikel, Sattlerwaren, Zelte, Planen, Tabakwaren; Online- oder Katalogversandhandelsdienstleistungen in den Bereichen: Anstrichmittel, Brennstoffe und Treibstoffe, Maschinen, Werkzeuge und Metallwaren, Bauartikel, Heimwerkerartikel und Gartenartikel, Hobbybedarf und Bastelbedarf, Elektrowaren, Fahrzeuge und Fahrzeugzubehör, Feuerwerkskörper, Uhren, Musikinstrumente, Papierwaren und Schreibwaren, Büroartikel, Sattlerwaren, Zelte, Planen, Tabakwaren; Sammeln und Zusammenstellen von themenbezogenen Presseartikeln; Schreibdienste [Textverarbeitung]; Schreibmaschinenarbeiten; Sekretariatsdienstleistungen; Stenografiearbeiten; Telefonantwortdienst für abwesende Teilnehmer; Telefonkostenabrechnung; Vermietung von Büromaschinen und -geräten; Vermietung von Fotokopiermaschinen; Vermittlung von Abonnements für Telekommunikationsdienste für Dritte; Vermittlung von Mobilfunkvertragen für Dritte; Vermittlung von Verträgen mit Stromlieferanten; Vermittlung von Werbeverträgen für Dritte; Vermittlung von Zeitungsabonnements [für Dritte];

Klasse 41:

Anfertigung von Übersetzungen; Bereitstellen von Karaokeeinrichtungen; Betrieb einer Diskothek; Betrieb eines Spielcasinos; Betrieb von Golfplätzen; Betrieb von Kindergarten [Erziehung]; Betrieb von Nachtklubs; Betrieb von Spielhallen; Betrieb von Varietétheatern; Betrieb von Vergnügungsparks; Dienstleistungen eines Zeitungsreporters; Dienstleistungen von Diskjockeys; Dienstleistungen von Dolmetschern; Dienstleistungen von zoologischen Garten; Dolmetschen der Gebärdensprache; Durchführung von Spielen im Internet; Erstellen von Untertiteln; Filmvorführungen in Kinos; Glücksspiele; Kalligrafiedienste; Komponieren von Musik; Organisation und Veranstaltung von Konzerten; Modellstehen für Künstler; Musikdarbietungen [Orchester]; Musikproduktion; online angebotene Spieldienstleistungen [von einem Computernetzwerk]; religiöse Erziehung; Synchronisation; Theateraufführungen; Tierdressur; Veranstaltung von Bällen; Veranstaltung von Lotterien; Vermietung von Beleuchtungsgeräten für Bühnenausstattung und Fernsehstudios; Vermietung von Bühnendekoration; Vermietung von Musikinstrumenten; Vermietung von Sporttaucherausrüstungen; Vermietung von Stadien; Vermietung von Tennisplätzen; Vermietung von Theaterdekoration; Zirkusdarbietungen; Zusammenstellung von Rundfunk- und Fernsehprogrammen;

Klasse 44:

Baumchirurgie; Betrieb von Pflegeheimen; Betrieb von Tiersalons; Dienstleistung eines Landschaftsarchitekten; Dienstleistungen einer Hebamme; Dienstleistungen eines Floristen; Dienstleistungen eines Gartenbauarchitekten; Dienstleistungen eines Logopäden; Dienstleistungen eines Optikers; Dienstleistungen eines Tierarztes; Dienstleistungen eines Zahnarztes; Dienstleistungen von Baumschulen; Düngemittelverteilung und Verteilung anderer chemischer Produkte für die Landwirtschaft [aus der Luft oder nicht]; Gartenarbeiten; Gartenbauarbeiten; In-vitro-Befruchtung; kieferorthopädische Dienstleistungen; Krankenpflegedienste; Kranzbindearbeiten; künstliche Besamung; Landschaftsgestaltung; Pflanzung von Baumen zum Zweck des CO2- Ausgleichs; Rasenpflege; SchädIings- und Ungeziefervernichtung für landwirtschaftliche Zwecke; Tierpflege; Tierzucht; Unkrautvernichtung; Vermietung von landwirtschaftlichen Geraten“.

2. Im Übrigen wird die Beschwerde der Anmelderin zurückgewiesen.

Gründe

I.

1

Die Anmelderin hat am 16. Juni 2014 beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) beantragt, die Wortfolge

2

COSMETIC COLLEGE HANNOVER

3

als Marke für die nachstehenden Waren und Dienstleistungen in das beim DPMA geführte Markenregister einzutragen:

4

Klasse 3:

5

Abbeizmittel; Abschminkmittel; Adstringenzien für kosmetische Zwecke; Alaunsteine [Adstringenzien]; Aloe Vera Präparate für kosmetische Zwecke; Aloe Vera-Mittel für kosmetische Zwecke; Ambra [Parfüm]; Antistatika für Haushaltszwecke; Antitranspirantien [schweißhemmende Toilettemittel]; Aromastoffe, pflanzliche [ätherische Öle]; Aromastoffe, pflanzliche, für Getränke [ätherische Öle]; atemerfrischende Streifen; Atemfrischesprays; ätherische Essenzen; ätherische Öle; ätherische Öle der Zitronatzitrone; ätherische Öle von Zedernholz; Augenbrauenkosmetika; Augenbrauenstifte; Avivageseifen; Backaromen [ätherische Öle]; Badesalze, nicht für medizinische Zwecke; Badezusätze, kosmetische; Balsam, ausgenommen für medizinische Zwecke; Bartfärbemittel; Bartwichse; Bergamotteöl; Bimsstein; Bleichcreme für die Haut; Bleichmittel für kosmetische Zwecke; Bleichmittel für Wäsche; Bleichsalze; Bleichsoda; Blumenextrakte [Parfümeriewaren]; Bohnermittel; Bohnerwachs; Deodorants für Haustiere; Deodorants für Menschen oder für Tiere; desinfizierende Seifen; desodorierende Seifen; Detergentien, außer zur Verwendung in Herstellungsverfahren und für medizinische Zwecke; Diamantine [Schleifmittel]; Druckluft in Dosen zur Reinigung und Entstaubung; Duftholz; Duftstoffe für die Wäsche; Duftwasser; Eau de Javel; Enthaarungsmittel; Enthaarungswachs; Entkalkungsmittel für Haushaltszwecke; Farbaviviermittel, chemische, für Haushaltszwecke [Wäscherei]; Färbemittel für Toilettezwecke; Farbenentfernungsmittel [von Anstrichfarben]; Farbentfernungsmittel; Farbstoffe für die Kosmetik; Fette für kosmetische Zwecke; Fettentfernungsmittel; Fettentfernungsmittel, außer zur Verwendung in Herstellungsverfahren; Firnisentfernungsmittel; Fleckenentferner; Gaultheriaöl; Geraniol [Duftstoff]; Glanzmittel; Glanzmittel für die Wäsche; Glanzstärke; Gläsertücher; Glasleinwand; Glättmittel [Wäschesatiniermittel]; Glättsteine; Grundstoffe für Blumenparfüms; Haarfärbemittel; Haarspray; Haarwaschmittel; Haarwasser; Hautcreme [kosmetisch]; Hautpflegemittel [kosmetisch]; Heliotropin; Henna [Färbemittel für die Kosmetik]; Ionen [Duftstoff]; Jasminöl; Klebemittel für Haarersatz; Klebstoffe für kosmetische Zwecke; Klebstoffe für künstliche Wimpern; Kölnisch Wasser; Korund [Schleifmittel]; Kosmetika; Kosmetiknecessaires [gefüllt]; Kosmetikstifte; kosmetische Massageöle; Kreide zum Reinigen; künstliche Nägel; künstliche Wimpern; Lackentfernungsmittel; Lavendelöl; Lavendelwasser; Lederbleichmittel; Ledercreme; Lederkonservierungsmittel [Wichse]; Lipgloss; Lippenstifte; Lösungsmittel für Fußbodenwachs [Reinigungsmittel]; Lotionen für kosmetische Zwecke; Luftbeduftungsmittel; Make-up; Mandelmilch für kosmetische Zwecke; Mandelöl; Mandelseife; Massagegele, ausgenommen für medizinische Zwecke; medizinische Seifen; Metallkarbide [Schleifmittel]; mit einem Reinigungsmittel imprägnierte Putztücher; Mittel zur Beseitigung von Abflussverstopfungen; Mittel zur Erzeugung von Blattglanz für Pflanzen; Mittel zur Intimreinigung für hygienische oder desodorierende Zwecke [Toilettenartikel]; Mittel zur Körperpflege und Schönheitspflege; Moschus [Parfümerieartikel]; Mundpflegemittel, nicht für medizinische Zwecke; Mundwasser, nicht für medizinische Zwecke; Nagelaufkleber; Nagellack; Nagelpflegemittel; Natronkristalle für Reinigungszwecke; Natronlauge; Neutralisierungsmittel für Dauerwellen; Öle für Körper- und Schönheitspflege; Öle für kosmetische Zwecke; Öle für Reinigungszwecke; Onduliermittel für Haare; Parfümerieöle; Parfümeriewaren; Parfüms; Pasten für Rasiermesserstreichriemen; Pfefferminz für Parfümeriewaren; Pfefferminzessenz; Poliercreme; Poliermittel; Poliermittel für Zahnprothesen; Polierpapier; Polierrot; Polierstein; Polierwachs; Pomaden für kosmetische Zwecke; Potpourris [Duftstoffe]; Präparate für die Trockenreinigung; Putzmittel; Quillajarinde [Waschmittel]; Rasiermittel; Rasierseife; Rasiersteine [Adstringenzien]; Rasierwasser; Räuchermittel [Duftstoffe]; Räucherstäbchen; Reinigungsflüssigkeit für Windschutzscheiben; Reinigungsmilch für Körper- und Schönheitspflege; Reinigungsmittel; Reinigungsmittel für Zahnprothesen; Rosenöl; Rostentfernungsmittel; rutschhemmende Flüssigkeiten für Fußböden; rutschhemmendes Wachs für Fußböden; Safrol; Salmiakgeist als Reinigungsmittel; Sandpapier; Schlämmkreide; Schlankheitspräparate, kosmetische; Schleifmittel; Schleifpapier; Schleifstoffe; Schminke; Schminkmittel; Schminkpuder; Schmirgel; Schmirgelleinen; Schmirgelpapier; Schmirgeltuch; Schneiderwachs; Schönheitsmasken; Schuhcreme; Schuhpolitur; Schuhwichse; Schusterpech; Schusterwachs; schweißhemmende Seifen; Seifen; Seifen gegen Fußschweiß; Shampoos; Siliziumkarbid [Schleifmittel]; Sonnenschutzmittel; Sonnenschutzmittel [kosmetische Mittel zur Hautbräunung]; Stärke [Appreturmittel]; Sternanisessenz; Talkumpuder für Toilettezwecke; Tapetenreinigungsmittel; Terpene [ätherische Öle]; Terpentin zum Entfetten; Terpentinöl zum Entfetten; Tierkosmetika; Tiershampoos; Toilettemittel [Körperpflege]; Toilettenseifen; Toilettewasser; Tripel [Poliererde]; Trockenshampoos; Trocknungsmittel für Spülmaschinen; Tücher, getränkt mit kosmetischen Lotionen; Vaseline [Erdölgelee] für kosmetische Zwecke; Vulkanasche [Putzmittel]; Wachs für Wäschereizwecke; Wäscheaufheller; Wäscheeinweichmittel; Waschmittel für Wäsche; Wasserstoffsuperoxid für kosmetische Zwecke; Watte für kosmetische Zwecke; Wattestäbchen für kosmetische Zwecke; Weichspülmittel für Wäsche; Weihrauch; Wimpernkosmetika; Wimperntusche [Mascara]; Zahnbleichgele; Zahnputzmittel; Ziermotive für kosmetische Zwecke; Zitronenöle, ätherische;

6

Klasse 35:

7

Aktualisierung und Pflege von Daten in Computer-Datenbanken; Aktualisierung von Werbematerial; Arbeitnehmerüberlassung auf Zeit; Aufstellung von Kosten-Preisanalysen; Auskünfte in Geschäftsangelegenheiten; Beratung bei der Organisation und Führung von Unternehmen; Beratung in Fragen der Geschäftsführung; Beratung in Fragen des Personalwesens; Beratungsdienste in Fragen der Geschäftsführung; Beschaffungsdienstleistungen für Dritte [Erwerb von Waren und Dienstleistungen für andere Unternehmen]; Betrieb einer lm- und Exportagentur; betriebswirtschaftliche Beratung; Buchführung; Büroarbeiten; Dateienverwaltung mittels Computer; Dienstleistungen des Einzelhandels über das Internet in den Bereichen: chemische Erzeugnisse, Anstrichmittel, Drogeriewaren, Kosmetikwaren und Haushaltswaren, Brennstoffe und Treibstoffe, Waren des Gesundheitssektors, Maschinen, Werkzeuge und Metallwaren, Bauartikel, Heimwerkerartikel und Gartenartikel, Hobbybedarf und Bastelbedarf, Elektrowaren und Elektronikwaren, Tonträger und Datenträger, sanitäre Anlagen, Fahrzeuge und Fahrzeugzubehör, Feuerwerkskörper, Uhren und Schmuckwaren, Musikinstrumente, Druckereierzeugnisse, Papierwaren und Schreibwaren, Büroartikel, Täschnerwaren und Sattlerwaren, Einrichtungswaren und Dekorationswaren, Zelte, Planen, Bekleidungsartikel, Schuhe und Textilwaren, Spielwaren, Sportwaren, Lebensmittel und Getränke, landwirtschaftliche Erzeugnisse, gartenwirtschaftliche Erzeugnisse und forstwirtschaftliche Erzeugnisse, Tabakwaren und sonstige Genussmittel; Dienstleistungen des Großhandels über das Internet in den Bereichen: chemische Erzeugnisse, Anstrichmittel, Drogeriewaren, Kosmetikwaren und Haushaltswaren, Brennstoffe und Treibstoffe, Waren des Gesundheitssektors, Maschinen, Werkzeuge und Metallwaren, Bauartikel, Heimwerkerartikel und Gartenartikel, Hobbybedarf und Bastelbedarf, Elektrowaren und Elektronikwaren, Tonträger und Datenträger, sanitäre Anlagen, Fahrzeuge und Fahrzeugzubehör, Feuerwerkskörper, Uhren und Schmuckwaren, Musikinstrumente, Druckereierzeugnisse, Papierwaren und Schreibwaren, Büroartikel, Täschnerwaren und Sattlerwaren, Einrichtungswaren und Dekorationswaren, Zelte, Planen, Bekleidungsartikel, Schuhe und Textilwaren, Spielwaren, Sportwaren, Lebensmittel und Getränke, landwirtschaftliche Erzeugnisse, gartenwirtschaftliche Erzeugnisse und forstwirtschaftliche Erzeugnisse, Tabakwaren und sonstige Genussmittel; Dienstleistungen einer Werbeagentur; Dienstleistungen eines Bauträgers, nämlich organisatorische Vorbereitung von Bauvorhaben; Dienstleistungen eines Steuerberaters, nämlich Erstellung von Steuererklärungen; Dienstleistungen eines Wirtschaftsprüfers; Durchführung von Auktionen und Versteigerungen; Durchführung von Transkriptionen; Durchführung von Unternehmensverlagerungen; Einzelhandels- oder Großhandelsdienstleistungen für pharmazeutische, veterinärmedizinische Artikel, Hygienepräparate sowie medizinische Artikel; Einzelhandelsdienstleistungen in den Bereichen: chemische Erzeugnisse, Anstrichmittel, Drogeriewaren, Kosmetikwaren und Haushaltswaren, Brennstoffe und Treibstoffe, Waren des Gesundheitssektors, Maschinen, Werkzeuge und Metallwaren, Bauartikel, Heimwerkerartikel und Gartenartikel, Hobbybedarf und Bastelbedarf, Elektrowaren und Elektronikwaren, Tonträger und Datenträger, sanitäre Anlagen, Fahrzeuge und Fahrzeugzubehör, Feuerwerkskörper, Uhren und Schmuckwaren, Musikinstrumente, Druckereierzeugnisse, Papierwaren und Schreibwaren, Büroartikel, Taschnerwaren und Sattlerwaren, Einrichtungswaren und Dekorationswaren, Zelte, Planen, Bekleidungsartikel, Schuhe und Textilwaren, Spielwaren, Sportwaren, Lebensmittel und Getränke, landwirtschaftliche Erzeugnisse, gartenwirtschaftliche Erzeugnisse und forstwirtschaftliche Erzeugnisse, Tabakwaren und sonstige Genussmittel; Einzelhandelsdienstleistungen mittels Teleshopping-Sendungen in den Bereichen: chemische Erzeugnisse, Anstrichmittel, Drogeriewaren, Kosmetikwaren und Haushaltswaren, Brennstoffe und Treibstoffe, Waren des Gesundheitssektors, Maschinen, Werkzeuge und Metallwaren, Bauartikel, Heimwerkerartikel und Gartenartikel, Hobbybedarf und Bastelbedarf, Elektrowaren und Elektronikwaren, Tonträger und Datenträger, sanitäre Anlagen, Fahrzeuge und Fahrzeugzubehör, Feuerwerkskörper, Uhren und Schmuckwaren, Musikinstrumente, Druckereierzeugnisse, Papierwaren und Schreibwaren, Büroartikel, Täschnerwaren und Sattlerwaren, Einrichtungswaren und Dekorationswaren, Zelte, Planen, Bekleidungsartikel, Schuhe und Textilwaren, Spielwaren, Sportwaren, Lebensmittel und Getränke, landwirtschaftliche Erzeugnisse, gartenwirtschaftliche Erzeugnisse und forstwirtschaftliche Erzeugnisse, Tabakwaren und sonstige Genussmittel; Entwicklung von Nutzungskonzepten für Immobilien in betriebswirtschaftlicher Hinsicht [Facility management]; Ermittlungen in Geschäftsangelegenheiten; Erstellen von Statistiken; Erstellung von Abrechnungen [Büroarbeiten]; Erstellung von betriebswirtschaftlichen Gutachten; Erstellung von Geschäftsgutachten; Erstellung von Rechnungsauszügen; Erstellung von Steuererklärungen; Erstellung von Wirtschaftsprognosen; Erteilung von Auskünften [Information] und Beratung für Verbraucher in Handels- und Geschäftsangelegenheiten [Verbraucherberatung]; Erteilung von Auskünften in Handels- und Geschäftsangelegenheiten; Fakturierung; Fernsehwerbung; Fotokopierarbeiten; Geschäftsführung für darstellende Künstler; Geschäftsführung für Dritte; Geschäftsführung für Sportler; Geschäftsführung von Hotels im Auftrag Dritter; Großhandelsdienstleistungen in den Bereichen: chemische Erzeugnisse, Anstrichmittel, Drogeriewaren, Kosmetikwaren und Haushaltswaren, Brennstoffe und Treibstoffe, Waren des Gesundheitssektors, Maschinen, Werkzeuge und Metallwaren, Bauartikel, Heimwerkerartikel und Gartenartikel, Hobbybedarf und Bastelbedarf, Elektrowaren und Elektronikwaren, Tonträger und Datenträger, sanitäre Anlagen, Fahrzeuge und Fahrzeugzubehör, Feuerwerkskörper, Uhren und Schmuckwaren, Musikinstrumente, Druckereierzeugnisse, Papierwaren und Schreibwaren, Büroartikel, Täschnerwaren und Sattlerwaren, Einrichtungswaren und Dekorationswaren, Zelte, Planen, Bekleidungsartikel, Schuhe und Textilwaren, Spielwaren, Sportwaren, Lebensmittel und Getränke, landwirtschaftliche Erzeugnisse, gartenwirtschaftliche Erzeugnisse und forstwirtschaftliche Erzeugnisse, Tabakwaren und sonstige Genussmittel; Herausgabe von Werbetexten; Hilfe bei der Führung von gewerblichen oder Handelsbetrieben; Informationen in Geschäftsangelegenheiten; kommerzielle Verwaltung der Lizenzierung von Waren und Dienstleistungen für Dritte; Kundengewinnung und -pflege durch Versandwerbung [Mailing]; Layoutgestaltung für Werbezwecke; Lohn- und Gehaltsabrechnung; Mannequindienste für werbe- und verkaufsfördernde Zwecke; Marketing; Marketing [Absatzforschung]; Marktforschung; Meinungsforschung; Nachforschung in Computerdateien [für Dritte]; Nachforschungen in Geschäftsangelegenheiten; Öffentlichkeitsarbeit [Public Relations]; Online- oder Katalogversandhandelsdienstleistungen in den Bereichen: chemische Erzeugnisse, Anstrichmittel, Drogeriewaren, Kosmetikwaren und Haushaltswaren, Brennstoffe und Treibstoffe, Waren des Gesundheitssektors, Maschinen, Werkzeuge und Metallwaren, Bauartikel, Heimwerkerartikel und Gartenartikel, Hobbybedarf und Bastelbedarf, Elektrowaren und Elektronikwaren, Tonträger und Datenträger, sanitäre Anlagen, Fahrzeuge und Fahrzeugzubehör, Feuerwerkskörper, Uhren und Schmuckwaren, Musikinstrumente, Druckereierzeugnisse, Papierwaren und Schreibwaren, Büroartikel, Täschnerwaren und Sattlerwaren, Einrichtungswaren und Dekorationswaren, Zelte, Planen, Bekleidungsartikel, Schuhe und Textilwaren, Spielwaren, Sportwaren, Lebensmittel und Getränke, landwirtschaftliche Erzeugnisse, gartenwirtschaftliche Erzeugnisse und forstwirtschaftliche Erzeugnisse, Tabakwaren und sonstige Genussmittel; Online-Werbung in einem Computernetzwerk; Organisation und Durchführung von Werbeveranstaltungen; Organisation und Veranstaltung von Modeschauen für werbe- und verkaufsfördernde Zwecke; Organisation von Ausstellungen und Messen für wirtschaftliche und Werbezwecke; Organisation von Modenschauen zu Werbezwecken; Organisationsberatung in Geschäftsangelegenheiten; organisatorische Beratung; organisatorisches Projektmanagement im EDV-Bereich; Outsourcing-Dienste [Hilfe bei Geschäftsangelegenheiten]; Personal-, Stellenvermittlung; Personalanwerbung; Personalauswahl mit Hilfe von psychologischen Eignungstests; Personalleasing; Plakatanschlagwerbung; Planung und Überwachung von Unternehmensentwicklungen in organisatorischer Hinsicht; Planung von Werbemaßnahmen; Planungen [Hilfe] bei der Geschäftsführung; Präsentation von Firmen im Internet und anderen Medien; Präsentation von Waren in Kommunikations-Medien, für den Einzelhandel; Preisvergleichsdienste; Produktion von Werbefilmen; Publikation von Druckerzeugnissen [auch in elektronischer Form] für Werbezwecke; Publikation von Versandhauskatalogen; Rundfunkwerbung; Sammeln und Zusammenstellen von themenbezogenen Presseartikeln; Schaufensterdekoration; Schreibdienste [Textverarbeitung]; Schreibmaschinenarbeiten; Sekretariatsdienstleistungen; Sponsorensuche; Sponsoring in Form von Werbung; Stenografiearbeiten; Systematisierung von Daten in Computerdatenbanken; Telefonantwortdienst für abwesende Teilnehmer; Telefonkostenabrechnung; Telemarketing; Überlassung von Zeitarbeitskräften; Unternehmensberatung; Unternehmensverwaltung; Veranstaltung von Messen zu gewerblichen oder zu Werbezwecken; Verbraucherberatung; Verbreitung von Werbeanzeigen; Verfassen von Werbetexten; Verkaufsförderung [Sales promotion] [für Dritte]; Vermietung von Büromaschinen und -geräten; Vermietung von Fotokopiermaschinen; Vermietung von Verkaufsautomaten; Vermietung von Verkaufsständen; Vermietung von Werbeflächen; Vermietung von Werbeflächen im Internet; Vermietung von Werbematerial; Vermietung von Werbezeit in Kommunikations-Medien; Vermittlung von Abonnements für Telekommunikationsdienste für Dritte; Vermittlung von Adressen zu Werbezwecken; Vermittlung von Handels- und Wirtschaftskontakten, auch über das Internet; Vermittlung von Handelsgeschäften für Dritte, auch im Rahmen von e-commerce; Vermittlung von Mobilfunkvertragen für Dritte; Vermittlung von Verträgen für Dritte, über den An- und Verkauf von Waren; Vermittlung von Verträgen für Dritte, über die Erbringung von Dienstleistungen; Vermittlung von Verträgen mit Stromlieferanten; Vermittlung von Werbeverträgen für Dritte; Vermittlung von Zeitarbeitskräften; Vermittlung von Zeitungsabonnements [für Dritte]; Versandwerbung; Verteilung von Warenproben zu Werbezwecken; Verteilung von Werbematerial [Flugblätter, Prospekte, Drucksachen, Warenproben]; Verteilung von Werbemitteln; Vervielfältigung von Dokumenten; verwaltungstechnische Bearbeitung von Bestellungen; Vorführung von Waren für Werbezwecke; Waren- und Dienstleistungspräsentationen; Werbung; Werbung durch Werbeschriften; Werbung im Internet für Dritte; Wertermittlungen in Geschäftsangelegenheiten; Wirtschaftsprüfung; Zusammenstellung von Daten in Computerdatenbanken; Zusammenstellung von Waren für Dritte zu Präsentations- und Verkaufszwecken;

8

Klasse 41:

9

Anfertigung von Übersetzungen; Aufzeichnung von Videoaufnahmen; Aus- und Fortbildungs- sowie Erziehungsberatung; Ausbildung; Auskünfte über Freizeitaktivitäten; Bereitstellen von Karaokeeinrichtungen; berufliche Umschulungen; Berufsberatung; Betrieb einer Diskothek; Betrieb eines Bücherbus; Betrieb eines Internats; Betrieb eines Klubs [Unterhaltung oder Unterricht]; Betrieb eines Spielcasinos; Betrieb von Feriencamps [Unterhaltung]; Betrieb von Fitnessklubs; Betrieb von Golfplätzen; Betrieb von Kindergarten [Erziehung]; Betrieb von Museen [Darbietung, Ausstellungen]; Betrieb von Nachtklubs; Betrieb von Spielhallen; Betrieb von Sportanlagen; Betrieb von Sportcamps; Betrieb von Tonstudios; Betrieb von Varietétheatern; Betrieb von Vergnügungsparks; Bücherverleih [Leihbücherei]; Coaching [Ausbildung]; Demonstrationsunterricht in praktischen Übungen; Desktop-Publishing [Erstellen von Publikationen mit dem Computer]; Dienste von Unterhaltungskünstlern; Dienstleistungen bezüglich Freizeitgestaltung; Dienstleistungen eines Fitnessstudios; Dienstleistungen eines Ton- und Fernsehstudios; Dienstleistungen eines Verlages, ausgenommen Druckarbeiten; Dienstleistungen eines Zeitungsreporters; Dienstleistungen von Diskjockeys; Dienstleistungen von Dolmetschern; Dienstleistungen von Fitnesstrainern; Dienstleistungen von Schulen [Ausbildung]; Dienstleistungen von zoologischen Garten; Dolmetschen der Gebärdensprache; Durchführung von Fitnesskursen; Durchführung von Live-Veranstaltungen; Durchführung von pädagogischen Prüfungen; Durchführung von Spielen im Internet; Durchführung von Tanzveranstaltungen; Eintrittskartenvorverkauf [Unterhaltung]; Erstellen von Bildreportagen; Erstellen von Untertiteln; Erziehung auf Akademien; Erziehung und Unterricht; Fernkurse; Fernsehunterhaltung; Fernunterricht; Filmproduktion [in Studios]; Filmproduktion, ausgenommen Werbefilmproduktion; Filmvorführungen in Kinos; Fotografieren; Glücksspiele; Gymnastikunterricht; Herausgabe von Texten, ausgenommen Werbetexte; Informationen über Unterhaltungsveranstaltungen; Kalligrafiedienste; Komponieren von Musik; Layoutgestaltung, Atelier für Werbezwecke; Mikroverfilmung; Modellstehen für Künstler; Montage [Bearbeitung] von Videobändern; Musikdarbietungen [Orchester]; Musikproduktion; online angebotene Spieldienstleistungen [von einem Computernetzwerk]; online Bereitstellen von elektronischen, nicht herunterladbaren Publikationen; Online-Publikation von elektronischen Büchern und Zeitschriften; Organisation und Durchführung von kulturellen und sportlichen Veranstaltungen; Organisation und Veranstaltung von Konferenzen; Organisation und Veranstaltung von Kongressen; Organisation und Veranstaltung von Konzerten; Organisation und Veranstaltung von Modeschauen für Unterhaltungszwecke; Organisation und Veranstaltung von Symposien; Organisation von Modenschauen zu Unterhaltungszwecken; pädagogische Beratung; Party-Planung [Unterhaltung]; Personalentwicklung durch Aus- und Fortbildung; Platzreservierungen für Unterhaltungsveranstaltungen; Produktion von Shows; Publikation von Druckerzeugnissen [auch in elektronischer Form], ausgenommen für Werbezwecke; Publikation von Zeitschriften und Büchern in elektronischer Form, auch im Internet; religiöse Erziehung; Rundfunkunterhaltung; Schulung; sportliche und kulturelle Aktivitäten; Synchronisation; Theateraufführungen; Tierdressur; Training; Turnunterricht; Unterhaltung; Veranstaltung sportlicher Wettkampfe; Veranstaltung und Durchführung von Seminaren; Veranstaltung und Durchführung von Workshops [Ausbildung]; Veranstaltung und Leitung von Kolloquien; Veranstaltung von Ausstellungen für kulturelle oder Unterrichtszwecke; Veranstaltung von Bällen; Veranstaltung von Lotterien; Veranstaltung von Schönheitswettbewerben; Veranstaltung von Unterhaltungsshows [Künstleragenturen]; Veranstaltung von Wettbewerben [Erziehung und Unterhaltung]; Verfassen von Drehbüchern; Verfassen von Texten, ausgenommen Werbetexte; Vermietung von Audiogeräten; Vermietung von Beleuchtungsgeräten für Bühnenausstattung und Fernsehstudios; Vermietung von Bühnendekoration; Vermietung von Camcordern; Vermietung von Filmgeräten und Filmzubehör; Vermietung von Kinofilmen [Filmverleih]; Vermietung von Musikinstrumenten; Vermietung von Rundfunk- und Fernsehgeräten; Vermietung von Spielausrüstung; Vermietung von Spielgeräten; Vermietung von Spielzeug; Vermietung von Sportausrüstungen, ausgenommen Fahrzeuge; Vermietung von Sportplätzen; Vermietung von Sporttaucherausrüstungen; Vermietung von Stadien; Vermietung von Tennisplätzen; Vermietung von Theaterdekoration; Vermietung von Tonaufnahmen; Vermietung von Videokameras; Veröffentlichung von Büchern; Videofilmproduktion; Videoverleih [Bänder]; Videoverleih [Kassetten]; Zeitmessung bei Sportveranstaltungen; Zirkusdarbietungen; Zusammenstellung von Rundfunk-und Fernsehprogrammen;

10

Klasse 44:

11

Aromatherapie-Dienste; Baumchirurgie; Beratungen in der Pharmazie; Betrieb von Heilbädern [Thermalbädern]; Betrieb von öffentlichen Bädern für Zwecke der Körperhygiene; Betrieb von Pflegeheimen; Betrieb von Saunen; Betrieb von Solarien; Betrieb von Tiersalons; Betrieb von türkischen Bädern; Dienstleistung eines Landschaftsarchitekten; Dienstleistungen auf dem Gebiet der Alternativmedizin; Dienstleistungen einer Blutbank; Dienstleistungen einer Hebamme; Dienstleistungen eines Arztes; Dienstleistungen eines Chiropraktikers; Dienstleistungen eines Floristen; Dienstleistungen eines Friseursalons; Dienstleistungen eines Gartenbauarchitekten; Dienstleistungen eines Krankenhauses; Dienstleistungen eines Logopäden; Dienstleistungen eines Optikers; Dienstleistungen eines Psychologen; Dienstleistungen eines Sanitäters; Dienstleistungen eines Tierarztes; Dienstleistungen eines Zahnarztes; Dienstleistungen im Bereich von Aquakulturen; Dienstleistungen von Baumschulen; Dienstleistungen von Erholungs- und Genesungsheimen; Dienstleistungen von Gesundheitszentren; Dienstleistungen von Kliniken; Dienstleistungen von Kliniken [Ambulanzen]; Dienstleistungen von Sanatorien; Dienstleistungen von Schönheitssalons; Dienstleistungen von Visagisten; Düngemittelverteilung und Verteilung anderer chemischer Produkte für die Landwirtschaft [aus der Luft oder nicht]; Durchführung von Massagen; Entziehungskuren für Suchtkranke; Gartenarbeiten; Gartenbauarbeiten; Gesundheitsberatung; Haarentfernung mit Wachs; Haarimplantation; In-vitro-Befruchtung; kieferorthopädische Dienstleistungen; Krankenpflegedienste; Kranzbindearbeiten; künstliche Besamung; Landschaftsgestaltung; Maniküre; Pflanzung von Baumen zum Zweck des CO2- Ausgleichs; physiotherapeutische Behandlungen; plastische und Schönheitschirurgie; Rasenpflege; SchädIings- und Ungeziefervernichtung für landwirtschaftliche Zwecke; Tätowieren; Telemedizin-Dienste; Therapiedienste; Tierpflege; Tierzucht; Unkrautvernichtung; Vermietung von landwirtschaftlichen Geraten; Vermietung von medizinischen Geräten; Vermietung von medizinischer Ausrüstung; Vermietung von Sanitäranlagen; Zubereitung von Rezepturen in Apotheken.

12

Die Markenstelle für Klasse 3 des DPMA hat die Anmeldung mit Beschluss vom 18. August 2015 zurückgewiesen. Zur Begründung hat sie im Hinblick auf § 5 Abs. 1 Nr. 2 a) MarkenV ausgeführt, die in der Anmeldung enthaltene Angabe über die Person der Anmelderin entspräche nicht der Eintragung der Anmelderin im Handelsregister. Im Handelsregister werde die Anmelderin nämlich als C… mbH geführt. Ferner stehe das Schutzhindernis nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG der Eintragung der angemeldeten Wortfolge entgegen. Die Wortfolge sei sprachüblich aus gebräuchlichen Wörtern gebildet und werde in Bezug auf Ausbildungsdienstleistungen auf dem Gebiet der Kosmetik sowie für kosmetische Erzeugnisse, kosmetische Dienstleistungen und damit in Zusammenhang stehende weitere Dienstleistungen als Hinweis auf eine beliebige Bildungseinrichtung für Schönheitspflege in Hannover aufgefasst. Das Publikum entnehme der angemeldeten Wortfolge daher keine Angabe zur betrieblichen Herkunft der Waren bzw. Dienstleistungen.

13

Hiergegen richtet sich die Beschwerde der Anmelderin. Die Anmelderbezeichnung entspreche dem Stand des vom AG Hannover geführten Handelsregisters. Die angemeldete Wortfolge weise auch die erforderliche Unterscheidungskraft auf. Das Angebot der Anmelderin gehe über eine bloße Lehrtätigkeit hinaus. Angesichts der Breite des Angebots an Waren und Dienstleistungen, das mit dem Zeichen gekennzeichnet werden solle, ergebe sich für das Publikum das Verständnis als Herkunftshinweis. Im Inland existiere kein anerkanntes Äquivalent zum angloamerikanischen „College“, so dass das angemeldete Zeichen mangels klarer Kontur nicht geeignet sei, die Art eines Lehrangebots zu bezeichnen. Die angemeldete Wortfolge sei ungebräuchlich und verfüge über eine mondäne Ausstrahlung.

14

Die Anmelderin beantragt,

15

den Beschluss der Markenstelle für Klasse 3 des Deutschen Patent- und Markenamts vom 18. August 2015 aufzuheben.

16

Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Eingaben der Anmelderin und den übrigen Akteninhalt verwiesen.

II.

17

Die zulässige Beschwerde ist in der Sache im aus dem Beschlusstenor ersichtlichen Umfang (Ziffer 1.) begründet. Die Anmeldung genügt den Anforderungen an die Bezeichnung der Anmelderin nach § 5 Abs. 1 Nr. 2. a) MarkenV. Im vorgenannten Umfang ist sie auch nicht den materiellen Eintragungshindernissen nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 MarkenG ausgesetzt. Der angefochtene Beschluss war daher in diesem Umfang aufzuheben. Hinsichtlich der übrigen beanspruchten Waren und Dienstleistungen weist die angemeldete Wortfolge jedoch keinerlei Unterscheidungskraft auf (vgl. § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG), so dass die Markenstelle die Anmeldung aus diesem Grund insoweit zu Recht zurückgewiesen hat (vgl. § 37 Abs. 1, Abs. 5 MarkenG).

18

1. Der Anmelderin kann nicht mehr entgegengehalten werden, dass die Anmeldung nicht der Regelung über die zur Person der Anmelderin erforderlichen Angaben nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 a) MarkenV i. V. m. § 36 Abs. 4 MarkenG Rechnung trage. Die in der Anmeldung enthaltenen Angaben zur Bezeichnung und Anschrift der Anmelderin entsprechen nach den – auf der Grundlage der Angaben der Anmelderin im Beschwerdeverfahren getroffenen – Feststellungen des Senats nämlich jedenfalls dem Stand des Handelsregisters zum maßgeblichen Zeitpunkt der Entscheidung über die Beschwerde (vgl. Ströbele/Hacker, Markengesetz, 11. Aufl., § 36 Rdn. 6).

19

2. Unterscheidungskraft im Sinn von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist die einer Marke innewohnende konkrete Eignung, vom Verkehr als betrieblicher Herkunftshinweis aufgefasst zu werden und so diese Waren bzw. Dienstleistungen von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Denn die Hauptfunktion einer Marke liegt darin, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen zu gewährleisten (vgl. u. a. EuGH, GRUR 2004, 428, Tz. 30, 31 - Henkel; BGH, GRUR 2006, 850, Tz. 17 – FUSSBALL WM 2006; GRUR 2014, 569, Tz. 10 – HOT). Das Schutzhindernis der fehlenden Unterscheidungskraft ist im Lichte des Allgemeininteresses auszulegen, wobei dieses darin besteht, die Allgemeinheit vor ungerechtfertigten Rechtsmonopolen zu bewahren (vgl. EuGH, GRUR 2003, 604, 608, Tz. 60 – Libertel; BGH, GRUR 2014, 565, Tz. 17 – smartbook). Keine Unterscheidungskraft besitzen insbesondere Bezeichnungen, denen der Verkehr im Zusammenhang mit den beanspruchten Produkten lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnet (vgl. BGH, GRUR 2006, 850, Tz. 19 – FUSSBALL WM 2006; EuGH, GRUR 2004, 674, Tz. 86 – Postkantoor). Darüber hinaus fehlt die Unterscheidungskraft u. a. auch solchen Angaben, die sich auf Umstände beziehen, welche die beanspruchten Produkte zwar nicht unmittelbar betreffen, mit denen aber ein enger beschreibender Bezug zu dem betreffenden Produkt hergestellt wird (vgl. BGH - FUSSBALL WM 2006, a. a. O.).

20

a) Nach diesen Grundsätzen fehlt der angemeldeten Wortfolge „COSMETIC COLLEGE HANNOVER“ in Bezug auf die nachstehend unter b) genannten Waren und Dienstleistungen, u. a. Dienstleistungen mit Bezug zur Ausbildung im Bereich der Kosmetik sowie Leistungen und Waren auf dem Gebiet der Kosmetik, zum Zeitpunkt der Anmeldung am 16. Juni 2014 die erforderliche Unterscheidungskraft.

21

Der Wortbestandteil „COLLEGE“ der angemeldeten Wortfolge, der im angloamerikanischen Sprachraum eine vor allem in den USA verbreitete Hochschuleinrichtung bezeichnet, war zum Anmeldungszeitpunkt bereits als Bezeichnung für im Inland ansässige Bildungseinrichtungen eingeführt (vgl. Anlagen 1 – 3 zum Ladungshinweis vom 9. Juni 2016). Der vorangestellte Zeichenbestandteil „COSMETIC“, der „kosmetisch“ bzw. „Kosmetik“ bedeutet und neben dekorativer Kosmetik auch die Reinigung, die Pflege und den Schutz des Körpers sowie auch die Beeinflussung des Körpergeruchs umfasst, konkretisiert die Angabe „COLLEGE“ in sprachüblicher und ausweislich verschiedener Verwendungsbeispiele für diese Wortfolge (vgl. Anlage 2 zum Beanstandungsbescheid der Markenstelle vom 17. November 2014) zwanglos für die hier angesprochenen Verkehrskreise, insbesondere Interessenten einer Kosmetikausbildung, Hersteller, Händler und professionelle/private Anwender von Kosmetikprodukten- und -zubehör, verständlicher Weise dahin, dass es sich um eine Bildungseinrichtung auf dem Gebiet der Kosmetik handelt, die, wie sich aus der Wortbedeutung und der Anordnung der dritten Zeichenkomponente ergibt, in „HANNOVER“ ansässig ist. Die angemeldete Wortfolge erschöpft sich insgesamt in einer einfachen und naheliegenden Kombination gebräuchlicher Wortbestandteile, die von den jeweils angesprochenen Verkehrskreisen insbesondere in Bezug auf Ausbildungsleistungen im Bereich Kosmetik und damit zusammenhängende Produkte (vgl. b)) als bloße Sachangabe, die in Form einer Etablissementbezeichnung das Tätigkeitsgebiet und den Standort des Anbieters angibt, ohne einen Bezug zu einem bestimmten – einzelnen – Anbieter herzustellen und die Waren bzw. Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer kennzeichenmäßig abzugrenzen, aufgefasst wird (vgl. zu ähnlichen Gestaltungen EuGH, GRUR 2010, 534, Rn. 46 - PRANAHAUS; BGH, GRUR 2012, 272 – Rheinpark-Center Neuss).

22

Dem Verständnis des angemeldeten Zeichens als Sachangabe steht nicht entgegen, dass der Begriff „COLLEGE“ im Inland unterschiedliche Bildungseinrichtungen bezeichnen kann. Insbesondere im Bereich nicht öffentlicher Bildung werden generische Einrichtungsbezeichnungen vielfach uneinheitlich verwendet (vgl. Academy/Akademie, Institute/Institut, Center/Zentrum, School/Schule), weil der Zugang zur einer derartigen Einrichtung und der Inhalt ihres Aus- oder Fortbildungsangebots regelmäßig der freien Gestaltung durch den Bildungsträger unterliegen. Zudem enthält die Angabe „COSMETIC COLLEGE“ jedenfalls eine Aussage über die Fachrichtung der Ausbildung und lässt damit aus sich heraus eine Berufsausbildung zur Kosmetikerin / zum Kosmetiker erwarten.

23

Zwar ist nicht ausgeschlossen, dass eine Angabe, die – wie die das angemeldete Zeichen – sich nach ihrem Wortsinn in einer gattungsmäßigen Einordnung des Geschäftsgebiets des Anbieters erschöpft, aufgrund branchenspezifischer Kennzeichnungsgewohnheiten vom angesprochenen Publikum als Produktkennzeichen verstanden wird (vgl. BGH, GRUR 2014, 1204, Rn. 19 – DüsseldorfCongress). Für ein entsprechendes Verkehrsverständnis fehlen in Bezug auf Bildungseinrichtungen aber Anhaltspunkte.

24

Da es für die Prüfung des Vorliegens der erforderlichen Unterscheidungskraft auf das Verkehrsverständnis in Bezug auf die einzelnen angemeldeten Waren bzw. Dienstleistungen ankommt (vgl. schon den Wortlaut von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG), ist entgegen der Auffassung der Anmelderin unerheblich, dass die Anmeldung eine Vielzahl verschiedener Waren und Dienstleistungen umfasst und/oder die Anmelderin eine breite Verwendung der angemeldeten Wortfolge anstrebt.

25

b) Nach den obengenannten Grundsätzen weist die angemeldete Wortfolge hinsichtlich der nachfolgend genannten Waren und Dienstleistungen keine Unterscheidungskraft auf.

26

aa) Ein sachbezogenes Verständnis der angemeldeten Wortfolge als Hinweis auf (irgend-) ein in Hannover ansässiges „COSMETIC COLLEGE“ greift in Bezug auf die nachstehenden Ausbildungsdienstleistungen und diese ergänzende bzw. in einem funktionalen Zusammenhang stehende Beratungsdienstleistungen der Klasse 41 Platz, die sich auf das Gebiet der Kosmetik im vorgenannten weiten Sinn (vgl. oben a)) beziehen und zum Angebot eines (beliebigen) „COSMETIC COLLEGE“ gehören können: „Ausbildung; berufliche Umschulungen; Betrieb eines Internats; Betrieb eines Klubs [Unterhaltung oder Unterricht]; Betrieb von Feriencamps [Unterhaltung]; Coaching [Ausbildung]; Demonstrationsunterricht in praktischen Übungen; Dienstleistungen von Schulen [Ausbildung]; Durchführung von pädagogischen Prüfungen; Erziehung auf Akademien; Erziehung und Unterricht; Fernkurse; Fernunterricht; Organisation und Veranstaltung von Konferenzen; Organisation und Veranstaltung von Kongressen; Organisation und Veranstaltung von Symposien; Personalentwicklung durch Aus- und Fortbildung; Schulung; Training; Veranstaltung und Durchführung von Seminaren; Veranstaltung und Durchführung von Workshops [Ausbildung]; Veranstaltung und Leitung von Kolloquien“ bzw. „Aus- und Fortbildungs- sowie Erziehungsberatung; Berufsberatung.“

27

Eine entsprechende Ausbildung kann plausibel auch die Schulung im Umgang mit technischen Geräten beinhalten, die der Aufzeichnung von Ergebnissen und/oder Entwicklungen kosmetischer Behandlungen dienen, und deswegen ergänzend auch die Dienstleistungen „Vermietung von Camcordern; Vermietung von Filmgeräten und Filmzubehör; Vermietung von Videokameras“ umfassen.

28

bb) Die Tätigkeit einer Bildungseinrichtung auf dem Gebiet der Kosmetik kann sich ferner naheliegend auf die Bereitstellung von fachdidaktischen Informationen beziehen, die etwa im Rahmen eines Franchisesystems auch dritten Bildungseinrichtungen zugänglich sein können. Dies betrifft die Dienstleistungen der Klasse 41: „Aufzeichnung von Videoaufnahmen; Betrieb eines Bücherbus; Bücherverleih [Leihbücherei]; Betrieb von Tonstudios; Desktop-Publishing [Erstellen von Publikationen mit dem Computer]; Dienstleistungen eines Ton- und Fernsehstudios; Dienstleistungen eines Verlages, ausgenommen Druckarbeiten; Erstellen von Bildreportagen; Fernsehunterhaltung; Filmproduktion [in Studios]; Filmproduktion, ausgenommen Werbefilmproduktion; Fotografieren; Herausgabe von Texten, ausgenommen Werbetexte; Layoutgestaltung, Mikroverfilmung; Montage [Bearbeitung] von Videobändern; online Bereitstellen von elektronischen, nicht herunterladbaren Publikationen; Online-Publikation von elektronischen Büchern und Zeitschriften; pädagogische Beratung; Publikation von Druckerzeugnissen [auch in elektronischer Form], ausgenommen für Werbezwecke; Publikation von Zeitschriften und Büchern in elektronischer Form, auch im Internet; Rundfunkunterhaltung; Verfassen von Drehbüchern; Verfassen von Texten, ausgenommen Werbetexte; Vermietung von Kinofilmen [Filmverleih]; Vermietung von Tonaufnahmen; Veröffentlichung von Büchern; Videofilmproduktion; Videoverleih [Bänder]; Videoverleih [Kassetten]; Zusammenstellung von Rundfunk- und Fernsehprogrammen“.

29

Eine Ausbildung auf dem Gebiet der Kosmetik kann sinnvoll auch die Bereitstellung von technischen Geräten für Schüler umfassen, die den Zugriff auf einschlägiges Informationsmaterial ermöglichen, nämlich „Vermietung von Audiogeräten; Vermietung von Rundfunk- und Fernsehgeräten“.

30

cc) Die angemeldete Marke wird ferner auch in Bezug auf Dienstleistungen auf dem Gebiet der Körper- und Schönheitspflege sowie in Bezug auf Dienstleistungen, die typischerweise in engem sachlichen Zusammenhang mit Körperpflegeleistungen angeboten werden, nämlich Wellness- und sportbezogene Dienstleistungen wie auch medizinische Dienstleistungen mit Bezug zur Kosmetik, als Hinweis auf die Art der Einrichtung, die die Dienstleistungen erbringt, verstanden. Kosmetische Lehreinrichtungen können derartige Anwendungen und sonstige Leistungen, die Gegenstand der Aus- oder Fortbildung sind, insbesondere zur Gewährleistung einer praxisnahen Schulung auch gegenüber Dritten erbringen. Aus diesem Grund fehlt dem angemeldeten Zeichen die erforderliche Unterscheidungskraft in Bezug auf die beanspruchten Dienstleistungen der Klassen 41 bzw. 44: „Aromatherapie-Dienste; Dienstleistungen eines Friseursalons; Durchführung von Massagen; Haarentfernung mit Wachs; Haarimplantation“ Dienstleistungen von Schönheitssalons; Dienstleistungen von Visagisten; Maniküre; Tätowieren“, „Betrieb von Fitnessclubs; Betrieb von öffentlichen Bädern für Zwecke der Körperhygiene; Betrieb von Heilbädern [Thermalbädern]; Betrieb von Saunen; Betrieb von Solarien; Betrieb von türkischen Bädern; Betrieb von Sportanlagen; Betrieb von Sportcamps; Dienstleistungen im Bereich von Aquakulturen; Dienstleistungen bezüglich Freizeitgestaltung; Dienstleistungen eines Fitnessstudios; Dienstleistungen von Fitnesstrainern; Durchführung von Fitnesskursen; Durchführung von Tanzveranstaltungen; Gymnastikveranstaltungen; Organisation von sportlichen Veranstaltungen; sportliche Aktivitäten; Turnunterricht; Veranstaltung sportlicher Wettkämpfe; Vermietung von Spielausrüstung; Vermietung von Spielgeräten; Vermietung von Spielzeug; Vermietung von Sportausrüstungen, ausgenommen Fahrzeuge; Vermietung von Sportplätzen; Zeitmessung bei Sportveranstaltungen“ und „Beratungen in der Pharmazie; Dienstleistungen auf dem Gebiet der Alternativmedizin; Dienstleistungen einer Blutbank; Dienstleistungen eines Arztes; Dienstleistungen eines Chiropraktikers; Dienstleistungen von Erholungs- und Genesungsheimen; Dienstleistungen von Gesundheitszentren; Dienstleistungen von Kliniken; Dienstleistungen von Kliniken [Ambulanzen]; Dienstleistungen von Sanatorien; Dienstleistungen eines Krankenhauses; Dienstleistungen eines Psychologen; Dienstleistungen eines Sanitäters; Gesundheitsberatung; kieferorthopädische Dienstleistungen; physiotherapeutische Behandlungen; plastische und Schönheitschirurgie; Telemedizin-Dienste; Therapiedienste; Vermietung von medizinischen Geräten; Vermietung von medizinischer Ausrüstung; Vermietung von Sanitäranlagen“.

31

dd) Eine lediglich sachbezogene Angabe über die Art und den Standort des Geschäftsbetriebes ergibt sich weiter in Bezug auf die beanspruchten Kosmetika, die sonstigen Mittel zur Körper- und Schönheitspflege und deren Inhaltsstoffe sowie auch in der Anmeldung beanspruchte Hilfsmittel, die – wie etwa Schleifmittel im Bereich der (Horn-) Haut- und Nagelpflege – zur Körper- und Schönheitspflege eingesetzt werden können. Angesichts des gegebenen sachlichen Zusammenhangs zur Lehre und/oder Forschung erwartet das Publikum insoweit, dass die Waren einer – nur gattungsmäßig benannten – Bildungseinrichtung auf dem Gebiet der Kosmetik und Körperpflege zuzurechnen sind. Dem angemeldeten Zeichen fehlt die erforderliche Unterscheidungskraft daher in Bezug auf die nachgenannten Waren der Klasse 3: „Abschminkmittel; Adstringenzien für kosmetische Zwecke; Alaunsteine [Adstringenzien]; Aloe Vera Präparate für kosmetische Zwecke; Aloe Vera-Mittel für kosmetische Zwecke; Ambra [Parfüm]; Antitranspirantien [schweißhemmende Toilettemittel]; Aromastoffe, pflanzliche [ätherische Öle]; atemerfrischende Streifen; Atemfrischesprays; ätherische Essenzen; ätherische Öle; ätherische Öle der Zitronatzitrone; ätherische Öle von Zedernholz; Augenbrauenkosmetika; Augenbrauenstifte; Avivageseifen; Badesalze, nicht für medizinische Zwecke; Badezusätze, kosmetische; Balsam, ausgenommen für medizinische Zwecke; Bartfärbemittel; Bartwichse; Bergamotteöl; Bimsstein; Bleichcreme für die Haut; Bleichmittel für kosmetische Zwecke; Blumenextrakte [Parfümeriewaren]; Deodorants für Menschen oder für Tiere; desinfizierende Seifen; desodorierende Seifen; Detergentien, außer zur Verwendung in Herstellungsverfahren und für medizinische Zwecke; Diamantine [Schleifmittel]; Duftholz; Duftstoffe für die Wäsche; Duftwasser; Eau de Javel; Enthaarungsmittel; Enthaarungswachs; Färbemittel für Toilettezwecke; Farbentfernungsmittel; Farbstoffe für die Kosmetik; Fette für kosmetische Zwecke; Fettentfernungsmittel; Fettentfernungsmittel, außer zur Verwendung in Herstellungsverfahren; Firnisentfernungsmittel; Fleckenentferner; Gaultheriaöl; Geraniol [Duftstoff]; Glanzmittel; Glättsteine; Grundstoffe für Blumenparfüms; Haarfärbemittel; Haarspray; Haarwaschmittel; Haarwasser; Hautcreme [kosmetisch]; Hautpflegemittel [kosmetisch]; Heliotropin; Henna [Färbemittel für die Kosmetik]; Ionen [Duftstoff]; Jasminöl; Klebemittel für Haarersatz; Klebstoffe für kosmetische Zwecke; Klebstoffe für künstliche Wimpern; Kölnisch Wasser; Korund [Schleifmittel]; Kosmetika; Kosmetiknecessaires [gefüllt]; Kosmetikstifte; kosmetische Massageöle; Kreide zum Reinigen; künstliche Nägel; künstliche Wimpern; Lackentfernungsmittel; Lavendelöl; Lavendelwasser; Lipgloss; Lippenstifte; Lotionen für kosmetische Zwecke; Make-up; Mandelmilch für kosmetische Zwecke; Mandelöl; Mandelseife; Massagegele, ausgenommen für medizinische Zwecke; medizinische Seifen; Metallkarbide [Schleifmittel]; Mittel zur Intimreinigung für hygienische oder desodorierende Zwecke [Toilettenartikel]; Mittel zur Körperpflege und Schönheitspflege; Moschus [Parfümerieartikel]; Mundpflegemittel, nicht für medizinische Zwecke; Mundwasser, nicht für medizinische Zwecke; Nagelaufkleber; Nagellack; Nagelpflegemittel; Natronkristalle für Reinigungszwecke; Natronlauge; Neutralisierungsmittel für Dauerwellen; Öle für Körper- und Schönheitspflege; Öle für kosmetische Zwecke; Öle für Reinigungszwecke; Onduliermittel für Haare; Pasten für Rasiermesserstreichriemen; Parfümerieöle; Parfümeriewaren; Parfüms; Pfefferminz für Parfümeriewaren; Pfefferminzessenz; Poliercreme; Poliermittel; Poliermittel für Zahnprothesen; Polierpapier; Polierstein; Polierwachs; Pomaden für kosmetische Zwecke; Potpourris [Duftstoffe]; mit einem Reinigungsmittel imprägnierte Putztücher; Rasiermittel; Rasierseife; Rasiersteine [Adstringenzien]; Rasierwasser; Reinigungsmilch für Körper- und Schönheitspflege; Reinigungsmittel; Reinigungsmittel für Zahnprothesen; Rosenöl; Safrol; Sandpapier; Schlämmkreide; Schlankheitspräparate, kosmetische; Schleifmittel; Schleifpapier; Schleifstoffe; Schminke; Schminkmittel; Schminkpuder; Schmirgel; Schmirgelleinen; Schmirgelpapier; Schmirgeltuch; Schönheitsmasken; schweißhemmende Seifen; Seifen; Seifen gegen Fußschweiß; Shampoos; Siliziumkarbid [Schleifmittel]; Sonnenschutzmittel; Sonnenschutzmittel [kosmetische Mittel zur Hautbräunung]; Sternanisessenz; Talkumpuder für Toilettezwecke; Terpene [ätherische Öle]; Toilettemittel [Körperpflege]; Toilettenseifen; Toilettenwasser; Trockenshampoos; Tücher, getränkt mit kosmetischen Lotionen; Vaseline [Erdölgelee] für kosmetische Zwecke; Wasserstoffsuperoxid für kosmetische Zwecke; Watte für kosmetische Zwecke; Wattestäbchen für kosmetische Zwecke; Wimpernkosmetika; Wimperntusche [Mascara]; Zahnbleichgele; Zahnputzmittel; Ziermotive für kosmetische Zwecke; Zitronenöle, ätherische.“

32

Entsprechend wird das angemeldete Zeichen auch in Bezug auf die nachstehenden Waren, die aufgrund erheblicher Überschneidungen in ihrer stofflichen Beschaffenheit und/oder ihrer Zwecksetzung einen engen Sachzusammenhang zu (für Menschen bestimmten) kosmetischen Produkten aufweisen und daher als eine plausible Erweiterung des originären Geschäftsgegenstands erscheinen können, nicht als betrieblicher Herkunftshinweis aufgefasst, nämlich in Bezug auf „Aromastoffe, pflanzliche, für Getränke [ätherische Öle]; Luftbeduftungsmittel; Räuchermittel [Duftstoffe]; Räucherstäbchen; Weihrauch; Backaromen [ätherische Öle]; Deodorants für Haustiere; Tierkosmetika; Tiershampoos.“

33

ee) Der Vertrieb von Produkten zur Körper- und Schönheitspflege (vgl. dd)) kann naheliegend durch Dienstleistungen, die der Verkaufsförderung dieser Waren einschließlich der Distribution über Kosmetikstudios dienen, begleitet werden. Dem angemeldeten Zeichen fehlt daher die erforderliche Unterscheidungskraft auch in Bezug auf die nachgenannten Dienstleistungen der Klasse 35 bzw. - soweit angegeben - der Klasse 44, die sich unmittelbar auf Kosmetika im weiten Sinn, gesundheitsbewusste Ernährung, Kosmetikzubehör, medizinische Geräte mit Bezug zur Körperpflege oder in diesem Zusammenhang übliche Merchandisingprodukte beziehen: „Beschaffungsdienstleistungen für Dritte [Erwerb von Waren und Dienstleistungen für andere Unternehmen]; Betrieb einer lm- und Exportagentur; Dienstleistungen des Einzelhandels über das Internet in den Bereichen: chemische Erzeugnisse, Drogeriewaren, Kosmetikwaren und Haushaltswaren, Waren des Gesundheitssektors, Elektronikwaren, Tonträger und Datenträger, sanitäre Anlagen, Schmuckwaren, Druckereierzeugnisse, Täschnerwaren, Einrichtungswaren und Dekorationswaren, Bekleidungsartikel, Schuhe und Textilwaren, Spielwaren, Sportwaren, Lebensmittel und Getränke, landwirtschaftliche Erzeugnisse, gartenwirtschaftliche Erzeugnisse und forstwirtschaftliche Erzeugnisse, sonstige Genussmittel; Dienstleistungen des Großhandels über das Internet in den Bereichen: chemische Erzeugnisse, Drogeriewaren, Kosmetikwaren und Haushaltswaren, Waren des Gesundheitssektors, Elektronikwaren, Tonträger und Datenträger, sanitäre Anlagen, Schmuckwaren, Druckereierzeugnisse, Täschnerwaren, Dekorationswaren, Bekleidungsartikel, Schuhe und Textilwaren, Spielwaren, Sportwaren, Lebensmittel und Getränke, landwirtschaftliche Erzeugnisse, gartenwirtschaftliche Erzeugnisse und forstwirtschaftliche Erzeugnisse, sonstige Genussmittel; Durchführung von Auktionen und Versteigerungen; Einzelhandels- oder Großhandelsdienstleistungen für pharmazeutische, veterinärmedizinische Artikel, Hygienepräparate sowie medizinische Artikel; Einzelhandelsdienstleistungen in den Bereichen: chemische Erzeugnisse, Drogeriewaren, Kosmetikwaren und Haushaltswaren, Waren des Gesundheitssektors, Elektronikwaren, Tonträger und Datenträger, sanitäre Anlagen, Schmuckwaren, Druckereierzeugnisse, Täschnerwaren, Dekorationswaren, Bekleidungsartikel, Schuhe und Textilwaren, Spielwaren, Sportwaren, Lebensmittel und Getränke, landwirtschaftliche Erzeugnisse, gartenwirtschaftliche Erzeugnisse und forstwirtschaftliche Erzeugnisse, sonstige Genussmittel; Einzelhandelsdienstleistungen mittels Teleshopping-Sendungen in den Bereichen: chemische Erzeugnisse, Drogeriewaren, Kosmetikwaren und Haushaltswaren, Waren des Gesundheitssektors, Elektronikwaren, Tonträger und Datenträger, sanitäre Anlagen, Schmuckwaren, Druckereierzeugnisse, Täschnerwaren, Dekorationswaren, Bekleidungsartikel, Schuhe und Textilwaren, Spielwaren, Sportwaren, Lebensmittel und Getränke, landwirtschaftliche Erzeugnisse, gartenwirtschaftliche Erzeugnisse und forstwirtschaftliche Erzeugnisse, sonstige Genussmittel; Großhandelsdienstleistungen in den Bereichen: chemische Erzeugnisse, Drogeriewaren, Kosmetikwaren und Haushaltswaren, Waren des Gesundheitssektors, Elektronikwaren, Tonträger und Datenträger, sanitäre Anlagen, Schmuckwaren, Druckereierzeugnisse, Täschnerwaren, Dekorationswaren, Bekleidungsartikel, Schuhe und Textilwaren, Spielwaren, Sportwaren, Lebensmittel und Getränke, landwirtschaftliche Erzeugnisse, gartenwirtschaftliche Erzeugnisse und forstwirtschaftliche Erzeugnisse, sonstige Genussmittel; Online- oder Katalogversandhandelsdienstleistungen in den Bereichen: chemische Erzeugnisse, Drogeriewaren, Kosmetikwaren und Haushaltswaren, Waren des Gesundheitssektors, Elektronikwaren, Tonträger und Datenträger, sanitäre Anlagen, Schmuckwaren, Druckereierzeugnisse, Täschnerwaren, Dekorationswaren, Bekleidungsartikel, Schuhe und Textilwaren, Spielwaren, Sportwaren, Lebensmittel und Getränke, landwirtschaftliche Erzeugnisse, gartenwirtschaftliche Erzeugnisse und forstwirtschaftliche Erzeugnisse, sonstige Genussmittel; verwaltungstechnische Bearbeitung von Bestellungen; Zusammenstellung von Waren für Dritte zu Präsentations- und Verkaufszwecken“ bzw. „Vermietung von medizinischen Geräten; Vermietung von medizinischer Ausrüstung; Vermietung von Sanitäranlagen“ (Klasse 44).

34

ff) Des Weiteren kann die Erbringung von Schulungsdienstleistungen auf dem Gebiet der Kosmetik im Interesse der Außendarstellung einer Bildungseinrichtung sinnvoll durch Maßnahmen begleitet werden, die darauf gerichtet sind, die Öffentlichkeit in informativer oder unterhaltender Form über Methoden der Körper- und Schönheitspflege zu unterrichten. Deswegen wird die angemeldete Wortfolge für die nachgenannten Dienstleistungen als Sachangabe und nicht als betrieblicher Herkunftshinweis verstanden: „Auskünfte über Freizeitaktivitäten; Betrieb von Museen [Darbietung, Ausstellungen]; Dienste von Unterhaltungskünstlern; Durchführung von Liveveranstaltungen; Eintrittskartenvorverkauf [Unterhaltung]; Informationen über Unterhaltungsveranstaltungen; Organisation von kulturellen Veranstaltungen; Organisation und Veranstaltung von Modeschauen für Unterhaltungszwecke; Organisation von Modeschauen zu Unterhaltungszwecken; Party-Planung; Platzreservierung für Unterhaltungsveranstaltungen; Produktion von Shows; kulturelle Aktivitäten; Unterhaltung; Veranstaltung von Ausstellungen für kulturelle oder Unterrichtszwecke; Veranstaltung von Schönheitswettbewerben; Veranstaltung von Unterhaltungsshows [Künstleragenturen]; Veranstaltung von Wettbewerben [Erziehung und Unterhaltung].“

35

gg) Zudem liegt es nicht fern, dass ein (beliebiges) „COSMETIC COLLEGE“, dessen Ausbildungsangebot sich regelmäßig auch auf die Vermittlung betriebs- und personalwirtschaftliche Kenntnisse im Bereich der Kosmetikbranche erstreckt, die insoweit vorhandene Erfahrung und Sachkunde in Form unterstützender oder beratender Dienstleistungen einschließlich solcher im Bereich des Personalwesens (z. B. Auswahl und Einsatz von Personal bzw. in Betrieben, die Kosmetika produzieren oder professionell anwenden) Dritten (u. a. ehemaligen Schülern) zur Verfügung stellt. Das angemeldete Zeichen wird daher vom Publikum auch in Bezug auf die nachgenannten Dienstleistungen der Klasse 35 nicht als betrieblicher Herkunftshinweis wahrgenommen: „Aufstellung von Kosten-Preisanalysen; Beratung bei der Organisation und Führung von Unternehmen; Beratung in Fragen der Geschäftsführung; Beratungsdienste in Fragen der Geschäftsführung; betriebswirtschaftliche Beratung; Erstellung von Wirtschaftsprognosen; Geschäftsführung für Dritte; Hilfe bei der Führung von gewerblichen oder Handelsbetrieben; kommerzielle Verwaltung der Lizenzierung von Waren und Dienstleistungen für Dritte; Marktforschung; Meinungsforschung; Organisationsberatung in Geschäftsangelegenheiten; organisatorische Beratung; organisatorisches Projektmanagement im EDV-Bereich; Outsourcing-Dienste [Hilfe bei Geschäftsangelegenheiten]; Planung und Überwachung von Unternehmensentwicklungen in organisatorischer Hinsicht; Planungen [Hilfe] bei der Geschäftsführung; Preisvergleichsdienste; Unternehmensberatung; Unternehmensverwaltung; Wertermittlungen in Geschäftsangelegenheiten; Wirtschaftsprüfung“ sowie auch „Arbeitnehmerüberlassung auf Zeit; Beratung in Fragen des Personalwesens; Lohn- und Gehaltsabrechnung; Personal-, Stellenvermittlung; Personalanwerbung; Personalauswahl mit Hilfe von psychologischen Eignungstests; Personalleasing; Überlassung von Zeitarbeitskräften Vermittlung von Zeitarbeitskräften“.

36

hh) Schließlich kann die Infrastruktur, die eine Bildungseinrichtung auf dem Gebiet der Kosmetik via konventionellen und/oder elektronisch gestützten Kommunikationsmitteln zu aktiven und/oder ehemaligen Schülern (vgl. aa), bb)), zu Kunden (vgl. cc), dd), ee), gg)) und der Öffentlichkeit (vgl. ff)) unterhalten kann, zweckmäßig zur Erbringung von Werbedienstleistungen gegenüber Dritten genutzt werden. Mithin können die nachgenannten Werbedienstleistungen der Klasse 35 und - soweit angegeben - der Klasse 41 und zugehörige Nebenleistungen unmittelbar einer Bildungseinrichtung auf dem Gebiet der Kosmetik zugerechnet werden: „Aktualisierung von Werbematerial; Auskünfte in Geschäftsangelegenheiten; Dienstleistungen einer Werbeagentur; Erteilung von Auskünften [Information] und Beratung für Verbraucher in Handels- und Geschäftsangelegenheiten [Verbraucherberatung]; Erteilung von Auskünften in Handels- und Geschäftsangelegenheiten; Fernsehwerbung; Herausgabe von Werbetexten; Informationen in Geschäftsangelegenheiten; Kundengewinnung und -pflege durch Versandwerbung [Mailing]; Layoutgestaltung für Werbezwecke; Mannequindienste für werbe- und verkaufsfördernde Zwecke; Marketing; Marketing [Absatzforschung]; Öffentlichkeitsarbeit [Public Relations]; Nachforschungen in Geschäftsangelegenheiten; Online-Werbung in einem Computernetzwerk; Organisation und Durchführung von Werbeveranstaltungen; Organisation und Veranstaltung von Modeschauen für werbe- und verkaufsfördernde Zwecke; Organisation von Ausstellungen und Messen für wirtschaftliche und Werbezwecke; Organisation von Modenschauen zu Werbezwecken; Plakatanschlagwerbung; Planung von Werbemaßnahmen; Präsentation von Firmen im Internet und anderen Medien; Präsentation von Waren in Kommunikations-Medien, für den Einzelhandel; Produktion von Werbefilmen; Publikation von Druckerzeugnissen [auch in elektronischer Form] für Werbezwecke; Publikation von Versandhauskatalogen; Rundfunkwerbung; Schaufensterdekoration; Sponsorensuche; Sponsoring in Form von Werbung; Telemarketing; Veranstaltung von Messen zu gewerblichen oder zu Werbezwecken; Verbraucherberatung; Verbreitung von Werbeanzeigen; Verfassen von Werbetexten; Verkaufsförderung [Sales promotion] [für Dritte]; Vermietung von Verkaufsautomaten; Vermietung von Verkaufsständen; Vermietung von Werbeflächen; Vermietung von Werbeflächen im Internet; Vermietung von Werbematerial; Vermietung von Werbezeit in Kommunikations-Medien; Vermittlung von Adressen zu Werbezwecken; Vermittlung von Handels- und Wirtschaftskontakten, auch über das Internet; Vermittlung von Handelsgeschäften für Dritte, auch im Rahmen von e-commerce; Vermittlung von Verträgen für Dritte über den An- und Verkauf von Waren; Vermittlung von Verträgen für Dritte, über die Erbringung von Dienstleistungen; Versandwerbung; Verteilung von Warenproben zu Werbezwecken; Verteilung von Werbematerial [Flugblätter, Prospekte, Drucksachen, Warenproben]; Verteilung von Werbemitteln; Vorführung von Waren für Werbezwecke; Waren- und Dienstleistungspräsentationen; Werbung; Werbung durch Werbeschriften; Werbung im Internet für Dritte; Atelier für Werbezwecke [Klasse 41]“ bzw. als Nebenleistungen „Aktualisierung und Pflege von Daten in Computerdatenbanken; Dateienverwaltung mittels Computer; Ermittlungen in Geschäftsangelegenheiten; Erstellen von Statistiken; Erstellung von betriebswirtschaftlichen Gutachten; Erstellung von Geschäftsgutachten; Nachforschung in Computerdateien [für Dritte]; Systematisierung von Daten in Computerdatenbanken; Vervielfältigung von Dokumenten; Zusammenstellung von Daten in Computerdatenbanken“.

37

3. Die Beschwerde hat dagegen Erfolg, soweit die Anmelderin die Eintragung der angemeldeten Marke für die in Ziffer 1. des Tenors genannten Waren und Dienstleistungen beansprucht. Die Schutzhindernisse nach § 8 Abs. 2 Nr. 2 oder 1 MarkenG stehen der Eintragung des Zeichens insoweit nicht entgegen. Insoweit konnte nicht festgestellt werden, dass das angesprochene Publikum der angemeldeten Wortfolge eine ohne gedankliche Analyse erkennbare sachbezogene Bedeutung beigelegt.