Markengesetz (MarkenG)
Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen

Ausfertigungsdatum: 25.10.1994


§ 1 MarkenG Geschützte Marken und sonstige Kennzeichen

Nach diesem Gesetz werden geschützt:

1.
Marken,
2.
geschäftliche Bezeichnungen,
3.
geographische Herkunftsangaben.