Bundesverfassungsgericht

Entscheidungsdatum: 04.04.2017


BVerfG 04.04.2017 - 2 BvR 743/17

Nichtannahmebeschluss ohne Begründung: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Abschiebungsanordnung gem § 58a AufenthGjuris: AufenthG 2004


Gericht:
Bundesverfassungsgericht
Spruchkörper:
2. Senat 1. Kammer
Entscheidungsdatum:
04.04.2017
Aktenzeichen:
2 BvR 743/17
ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2017:rk20170404.2bvr074317
Dokumenttyp:
Nichtannahmebeschluss
Vorinstanz:
vorgehend BVerwG, 21. März 2017, Az: 1 VR 2/17, Beschluss
Zitierte Gesetze

Tenor

1. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung von Rechtsanwältin I. wird abgelehnt, weil die beabsichtigte Rechtsverfolgung keine hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet.

2. Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.

3. Damit erledigt sich der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung.

Gründe

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.