Bundesverfassungsgericht

Entscheidungsdatum: 16.12.2016


BVerfG 16.12.2016 - 2 BvR 349/16

Nichtannahmebeschluss mit Tenorbegründung: Volksabstimmung über den Austritt Bayerns aus der BRD - Sezessionsbestrebungen als Verstoß gegen die verfassungsmäßige Ordnung


Gericht:
Bundesverfassungsgericht
Spruchkörper:
2. Senat 2. Kammer
Entscheidungsdatum:
16.12.2016
Aktenzeichen:
2 BvR 349/16
ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2016:rk20161216.2bvr034916
Dokumenttyp:
Kammerbeschluss ohne Begründung
Zitierte Gesetze

Tenor

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.

In der Bundesrepublik Deutschland als auf der verfassungsgebenden Gewalt des deutschen Volkes beruhendem Nationalstaat sind die Länder nicht "Herren des Grundgesetzes". Für Sezessionsbestrebungen einzelner Länder ist unter dem Grundgesetz daher kein Raum. Sie verstoßen gegen die verfassungsmäßige Ordnung.

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.