Bundesverwaltungsgericht

Entscheidungsdatum: 20.12.2013


BVerwG 20.12.2013 - 2 B 74/12, 2 B 74/12 (2 C 50/13)

Maßnahmebemessung; außerdienstliches strafbares Fehlverhalten; Polizeibeamter; Revisionszulassung


Gericht:
Bundesverwaltungsgericht
Spruchkörper:
2. Senat
Entscheidungsdatum:
20.12.2013
Aktenzeichen:
2 B 74/12, 2 B 74/12 (2 C 50/13)
Dokumenttyp:
Beschluss
Vorinstanz:
vorgehend Sächsisches Oberverwaltungsgericht, 4. Mai 2012, Az: D 6 A 490/11, Urteil
Zitierte Gesetze
§ 70 DG SN 2007

Gründe

1

Die Revision des Beklagten ist zuzulassen, weil die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO, § 70 SächsDG hat. Das Revisionsverfahren erscheint geeignet, zur weiteren Klärung der Einordnung außerdienstlichen strafbaren Fehlverhaltens nach seiner Schwere in den Disziplinarmaßnahmekatalog beizutragen. Insbesondere kann geklärt werden, welche Bedeutung dem Umstand beizumessen ist, dass sich ein Polizeibeamter außerdienstlich strafbar gemacht hat.