Bundesgerichtshof

Entscheidungsdatum: 17.03.2010


BGH 17.03.2010 - 2 ARs 45/10

Strafbarkeit der Nichtanzeige geplanter Straftaten bei Verdacht der Beteiligung an geplanter Straftat


Gericht:
Bundesgerichtshof
Spruchkörper:
5. Strafsenat
Entscheidungsdatum:
17.03.2010
Aktenzeichen:
2 ARs 45/10
Dokumenttyp:
Beschluss
Vorinstanz:
vorgehend BGH, 13. Januar 2010, Az: 5 StR 464/09, Beschlussnachgehend BGH, 19. Mai 2010, Az: 5 StR 464/09, Urteil
Zitierte Gesetze

Tenor

Der beabsichtigten Entscheidung steht, soweit ersichtlich, Rechtsprechung des Senats nicht entgegen. An möglicherweise entgegenstehender Rechtsprechung würde der Senat nicht festhalten.

Der Senat tritt den Erwägungen des anfragenden Senats in Rdn. 10 ff. des Beschlusses vom 13. Januar 2010 jedenfalls im Ergebnis bei. Ob die Begründung für eine (eindeutige) Verurteilung wegen Nichtanzeige geplanter Straftaten gemäß § 138 StGB trotz fortbestehenden Tatverdachts einer Beteiligung an der geplanten Katalogtat (allein) auf die Annahme eines normativen Stufenverhältnisses oder (auch) auf konkurrenzrechtliche Überlegungen zu stützen ist, kann hierbei offen bleiben.

Rissing-van Saan                       Fischer                      Roggenbuck

                            Herr RiBGH Prof. Dr. Schmitt

                             ist wegen Urlaubs an der

                             Unterschriftsleistung gehindert.

                        Cierniak                                               Rissing-van Saan