Bundesverfassungsgericht

Entscheidungsdatum: 24.07.2017


BVerfG 24.07.2017 - 1 BvR 986/17

Nichtannahmebeschluss ohne weitere Begründung - Zurückweisung eines rechtsmissbräuchlichen Ablehnungsgesuchs in ursprünglicher Besetzung


Gericht:
Bundesverfassungsgericht
Spruchkörper:
1. Senat 3. Kammer
Entscheidungsdatum:
24.07.2017
Aktenzeichen:
1 BvR 986/17
ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2017:rk20170724.1bvr098617
Dokumenttyp:
Nichtannahmebeschluss
Vorinstanz:
vorgehend AG Plön, 10. Juni 2016, Az: 11 XVII 2421, Beschluss
Zitierte Gesetze

Tenor

Die Anträge auf Ablehnung des Vizepräsidenten Kirchhof und "anderer" Richter der Kammer werden als unzulässig verworfen.

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.

Gründe

1

Die Kammer entscheidet unter Mitwirkung des Vizepräsidenten Kirchhof und ihrer weiteren Mitglieder. Das gegen sie angebrachte Ablehnungsgesuch ist rechtsmissbräuchlich.

2

Von einer weiteren Begründung wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen.

3

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.