Bundesverfassungsgericht

Entscheidungsdatum: 02.07.2018


BVerfG 02.07.2018 - 1 BvR 847/12

Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels hinreichender Begründung


Gericht:
Bundesverfassungsgericht
Spruchkörper:
1. Senat 2. Kammer
Entscheidungsdatum:
02.07.2018
Aktenzeichen:
1 BvR 847/12
ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2018:rk20180702.1bvr084712
Dokumenttyp:
Nichtannahmebeschluss
Vorinstanz:
vorgehend BVerwG, 16. Februar 2012, Az: 4 A 4002/10 (4 A 4000/10), Beschlussvorgehend BVerwG, 13. Oktober 2011, Az: 4 A 4000/10, Urteil
Zitierte Gesetze

Tenor

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.

Gründe

1

Die Verfassungsbeschwerde ist unzulässig, da für die Beurteilung der Verfassungsmäßigkeit der angegriffenen Entscheidung erforderliche Unterlagen von den Beschwerdeführern nicht vorgelegt wurden und es an einer ausreichenden Auseinandersetzung mit den angegriffenen Entscheidungen und der zugrunde liegenden Rechtslage fehlt.

2

Von einer weiteren Begründung wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen.

3

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.