Bundesverfassungsgericht

Entscheidungsdatum: 30.03.2013


BVerfG 30.03.2013 - 1 BvR 642/13

Kammerbeschluss ohne Begründung: Haftung eines Kommanditisten für Steuerschulden einer KG


Gericht:
Bundesverfassungsgericht
Spruchkörper:
1. Senat 1. Kammer
Entscheidungsdatum:
30.03.2013
Aktenzeichen:
1 BvR 642/13
Dokumenttyp:
Kammerbeschluss ohne Begründung
Vorinstanz:
vorgehend BFH, 12. Dezember 2012, Az: XI B 70/11, Beschlussvorgehend FG Münster, 5. Juli 2011, Az: 15 K 3762/08 U, Urteil
Zitierte Gesetze

Tenor

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.

Damit erledigt sich zugleich der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung.

Gründe

1

Von einer Begründung wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen.

2

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.