Bundesverfassungsgericht

Entscheidungsdatum: 02.05.2013


BVerfG 02.05.2013 - 1 BvR 1236/13

Nichtannahmebeschluss: Verfassungsbeschwerde bzgl Änderung des Akkreditierungsverfahrens im sog. "NSU-Verfahren" unbegründet


Gericht:
Bundesverfassungsgericht
Spruchkörper:
1. Senat 3. Kammer
Entscheidungsdatum:
02.05.2013
Aktenzeichen:
1 BvR 1236/13
ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2013:rk20130502.1bvr123613
Dokumenttyp:
Nichtannahmebeschluss
Vorinstanz:
vorgehend OLG München, 19. April 2013, Az: 6 St t 3/12, Verfügung
Zitierte Gesetze
GG

Tenor

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen. Sie ist unbegründet, da Grundrechte des Beschwerdeführers nicht verletzt sind.

Damit erledigt sich zugleich der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung.

Gründe

1

Von einer weiteren Begründung wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen.

2

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.