Bundesverfassungsgericht

Entscheidungsdatum: 09.05.2017


BVerfG 09.05.2017 - 1 BvQ 21/17

Ablehnung des Erlasses einer eA zur "Rückgabe von Fahrerlaubnis und Führerschein" - offensichtliche Aussichtslosigkeit des Begehrens in der Hauptsache, soweit derzeit ersichtlich


Gericht:
Bundesverfassungsgericht
Spruchkörper:
1. Senat 3. Kammer
Entscheidungsdatum:
09.05.2017
Aktenzeichen:
1 BvQ 21/17
ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2017:qk20170509.1bvq002117
Dokumenttyp:
Ablehnung einstweilige Anordnung
Zitierte Gesetze

Tenor

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt.

Gründe

1

Die Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung gemäß § 32 BVerfGG liegen nicht vor, weil die in der Hauptsache zu erhebende Verfassungsbeschwerde, soweit aus dem Vorbringen der Antragstellerin zur Zeit ersichtlich, offensichtlich aussichtslos wäre (vgl. BVerfGE 71, 350 <351 f.>; 82, 310 <313>; stRspr).

2

Von einer weiteren Begründung wird abgesehen.

3

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.