Bundesverwaltungsgericht

Entscheidungsdatum: 12.09.2013


BVerwG 12.09.2013 - 1 B 4/13

Befristung der Sperrwirkung einer Ausweisung; Erfordernis der vorherigen Ausreise; Revisionszulassung


Gericht:
Bundesverwaltungsgericht
Spruchkörper:
1. Senat
Entscheidungsdatum:
12.09.2013
Aktenzeichen:
1 B 4/13
Dokumenttyp:
Beschluss
Vorinstanz:
vorgehend Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, 5. Dezember 2012, Az: 11 S 739/12, Urteil
Zitierte Gesetze

Gründe

1

Die Beschwerde des Beklagten ist zulässig und begründet.

2

Die Revision ist wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zuzulassen. Sie kann dem Senat Gelegenheit zur weiteren Klärung der Frage geben, unter welchen Voraussetzungen bei Asylberechtigten bei Festsetzung der Sperrfrist nach § 11 Abs. 1 AufenthG vom Erfordernis der vorherigen Ausreise abgesehen werden kann.

3

Auf die von der Beschwerde weiter geltend gemachten Zulassungsgründe kommt es danach nicht mehr an.