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Urteile für Rechtsgeschäft

DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
2014-09-30
BAG 3. Senat
...Rechtsgeschäfte oder Maßnahmen gemäß § 11 bedürfen seiner Zustimmung. 8.2 Der Stiftungsrat beschließt ferner über ● die Bestellung, Abberufung und Entlastung von Vorstandsmitgliedern, ● den mit Vorstandsmitgliedern abzuschließenden Dienstvertrag, ● den Haushaltsplan, ● die Förder- und Vergaberichtlinien, ● die Grundzüge der Vermögensanlage, ● die Feststellung des Jahresabschlusses. … § 10 Aufgaben...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 618/12
...Rechtsgeschäfte oder Maßnahmen gemäß § 11 bedürfen seiner Zustimmung. 8.2 Der Stiftungsrat beschließt ferner über ● die Bestellung, Abberufung und Entlastung von Vorstandsmitgliedern, ● den mit Vorstandsmitgliedern abzuschließenden Dienstvertrag, ● den Haushaltsplan, ● die Förder- und Vergaberichtlinien, ● die Grundzüge der Vermögensanlage, ● die Feststellung des Jahresabschlusses. … § 10 Aufgaben...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 613/12
...Gerichtliche Entscheidungen, die die Wirksamkeit eines Rechtsgeschäfts betreffen, wirken schon ihrer Natur nach auf einen in der Vergangenheit liegenden, in seiner rechtlichen Bewertung noch nicht abgeschlossenen Sachverhalt ein....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XI ZR 170/13
2014-09-30
BAG 3. Senat
...Rechtsgeschäfte oder Maßnahmen gemäß § 11 bedürfen seiner Zustimmung. 8.2 Der Stiftungsrat beschließt ferner über ● die Bestellung, Abberufung und Entlastung von Vorstandsmitgliedern, ● den mit Vorstandsmitgliedern abzuschließenden Dienstvertrag, ● den Haushaltsplan, ● die Förder- und Vergaberichtlinien, ● die Grundzüge der Vermögensanlage, ● die Feststellung des Jahresabschlusses. … § 10 Aufgaben...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 619/12
2014-09-30
BAG 3. Senat
...Rechtsgeschäfte oder Maßnahmen gemäß § 11 bedürfen seiner Zustimmung. 8.2 Der Stiftungsrat beschließt ferner über ● die Bestellung, Abberufung und Entlastung von Vorstandsmitgliedern, ● den mit Vorstandsmitgliedern abzuschließenden Dienstvertrag, ● den Haushaltsplan, ● die Förder- und Vergaberichtlinien, ● die Grundzüge der Vermögensanlage, ● die Feststellung des Jahresabschlusses. … § 10 Aufgaben...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 616/12
2014-09-30
BAG 3. Senat
...Rechtsgeschäfte oder Maßnahmen gemäß § 11 bedürfen seiner Zustimmung. 8.2 Der Stiftungsrat beschließt ferner über ● die Bestellung, Abberufung und Entlastung von Vorstandsmitgliedern, ● den mit Vorstandsmitgliedern abzuschließenden Dienstvertrag, ● den Haushaltsplan, ● die Förder- und Vergaberichtlinien, ● die Grundzüge der Vermögensanlage, ● die Feststellung des Jahresabschlusses. … § 10 Aufgaben...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 620/12
...Der Zweite Senat differenziert in der Frage des Vertrauensschutzes selbst ausdrücklich zwischen der bloßen rechtlichen Beurteilung der Wirksamkeit eines Rechtsgeschäfts und der bereits erfolgten Ausübung eines Gestaltungsrechts (23. März 2006 - 2 AZR 343/05 - Rn. 33, BAGE 117, 281; ebenso LAG Berlin-Brandenburg 2....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 9 AZR 128/09
2014-09-30
BAG 3. Senat
...Rechtsgeschäfte oder Maßnahmen gemäß § 11 bedürfen seiner Zustimmung. 8.2 Der Stiftungsrat beschließt ferner über ● die Bestellung, Abberufung und Entlastung von Vorstandsmitgliedern, ● den mit Vorstandsmitgliedern abzuschließenden Dienstvertrag, ● den Haushaltsplan, ● die Förder- und Vergaberichtlinien, ● die Grundzüge der Vermögensanlage, ● die Feststellung des Jahresabschlusses. … § 10 Aufgaben...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 615/12
...Rechtsgeschäfte oder Maßnahmen gemäß § 11 bedürfen seiner Zustimmung. 8.2 Der Stiftungsrat beschließt ferner über ● die Bestellung, Abberufung und Entlastung von Vorstandsmitgliedern, ● den mit Vorstandsmitgliedern abzuschließenden Dienstvertrag, ● den Haushaltsplan, ● die Förder- und Vergaberichtlinien, ● die Grundzüge der Vermögensanlage, ● die Feststellung des Jahresabschlusses. … § 10 Aufgaben...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 617/12
...ESMV) aus einer nicht überschaubaren Bandbreite und Vielzahl von Rechtsgeschäften herrühren und erhebliche Summen erreichen können. 145 Die Einzahlungspflicht dürfte aber sowohl nach dem Wortlaut der Art. 9 Abs. 2 und Abs. 3 ESMV ("genehmigtes nicht eingezahltes Kapital") als auch nach der vertraglichen Systematik durch den Nennwert des jeweiligen Anteils am genehmigten Stammkapital begrenzt sein,...
  1. Urteile
  2. Bundesverfassungsgericht
  3. 2 BvE 6/12, 2 BvR 1390/12, 2 BvR 1421/12, 2 BvR 1438/12, 2 BvR 1439/12, 2 BvR 1440/12