...Die Nichtigkeitsfolge des § 134 BGB träfe jedenfalls, wie das Landgericht zutreffend ausgeführt hat, nur das Rechtsgeschäft des Wertpapierdienstleistungsunternehmens mit dem Dritten, nicht jedoch das Anlagegeschäft zwischen dem Wertpapierdienstleistungsunternehmen und dem Kunden (Assmann, ZBB 2008, 21, 31; Koch in Schwark/Zimmer, Kapitalmarktrechts-Kommentar, 4....