...Zugleich ist nicht zweifelhaft, dass mit der Dereliktion eines Tieres in aller Regel auch die Absicht verbunden ist, sich des Tieres zu entledigen, sich also seinen Verpflichtungen zu entziehen, womit die Voraussetzungen des Aussetzungsverbots erfüllt sind. 16 Als einseitiges Rechtsgeschäft (Gursky/Wiegand, in: Staudinger, BGB , § 959 Rn. 1 m.w.N.) ist die Dereliktion unter diesen Voraussetzungen gemäß...