...Daher kann der Kläger, der keinen Rechtsbehelf gegen den ursprünglichen Planfeststellungsbeschluss eingelegt hat, gegen den Änderungsbescheid nicht mehr klageweise vorgehen. 48 Etwas anderes würde nur dann gelten, wenn der Änderungsbescheid gegenüber dem Kläger einen Zweitbescheid darstellen würde, der ihm erneut eine Rechtsschutzmöglichkeit eröffnet (vgl. BVerwG, Urteil vom 19....