...Erfolgt die gerichtliche Geltendmachung eines Anspruchs ohne vorherige Antragstellung, ist der Beklagte durch § 156 VwGO geschützt, wonach bei sofortigem Anerkenntnis die Klägerseite die Prozesskosten zu tragen hat. Das Antragserfordernis nach § 4 Abs. 1 UIG ist Voraussetzung für den Informationszugangsanspruch, nicht aber für dessen prozessuale Verfolgung....