...Danach fallen dem Kläger die Prozesskosten zur Last, wenn der Beklagte den Anspruch sofort anerkennt und der Beklagte nicht durch sein Verhalten zur Erhebung der Klage Veranlassung gegeben hat. 56 a) Es bedarf zwar keiner erfolglosen vorgerichtlichen Zahlungsaufforderung, um eine Entschädigungsklage erfolgreich erheben zu können, denn der Entschädigungsanspruch kann nach allgemeinen Grundsätzen außergerichtlich...
...Oktober 2013 geltenden Fassung, nach der es bei der Bemessung des Streitwertes für Unterlassungsansprüche wertmindernd zu berücksichtigen ist, wenn die Belastung einer der Parteien mit den Prozesskosten nach dem vollen Streitwert angesichts ihrer Vermögens- und Einkommensverhältnisse nicht tragbar erscheint, ist auf urheberrechtliche Abmahnungen nicht entsprechend anwendbar (BGH, GRUR 2016, 176 Rn....
...festgestellt noch sonst ersichtlich. 30 b) Ebenso wenig ist zu beanstanden, dass das Oberlandesgericht hinsichtlich der an die Antragstellerin geflossenen Zahlung aus der Teilungsversteigerung von rund 86.000 € lediglich 75.000 € als Basis für die von ihr zu erzielenden Zinseinkünfte berücksichtigt und der Antragstellerin damit zugestanden hat, einen Teil ihres Vermögens in Höhe von 11.000 € für Prozesskosten...
...Ferner sicherte die V zu, bei etwaigen Schwierigkeiten mit dem Finanzamt ggf. bis zur letzten Instanz durch Übernahme der Prozesskosten Hilfe zu leisten. 6 In den vom Kläger unterschriebenen Antragsformularen war jeweils ein Hinweis auf das gesetzliche Recht des Klägers enthalten, dem Vertrag bis zum Ablauf von 14 Tagen nach Zugang des Versicherungsscheins inklusive der Versicherungsbedingungen und...
...Der Schaden bestehe insbesondere in den Prozesskosten für die Verteidigung im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren sowie in Vermögenseinbußen aufgrund der Beendigung seines Dienstverhältnisses bei der M....
...Vielmehr gehört es zu den allgemeinen Risiken einer obsiegenden Prozesspartei, ob sie die von ihr aufgewendeten Prozesskosten vom unterliegenden Gegner erstattet erhält (BGH, Urteil vom 2....
...Es hat den seiner Meinung nach unbegründeten Antrag aber als Antrag auf Feststellung der Pflicht zum Ersatz der Prozesskosten ausgelegt (vgl. BGH, Urteil vom 5. Mai 1994 - III ZR 98/93, NJW 1994, 2895, 2896) und diesen Antrag für begründet erachtet....
...Dem steht auch nicht der Umstand entgegen, dass das geschäftsführende Organ bzw. der Mitgesellschafter, die anstelle der - jedenfalls - auskunftspflichtigen Gesellschaft verklagt werden, mit Prozesskosten belastet werden können. Diese können sie von der Gesellschaft ersetzt verlangen, wenn sie die Prozessführung für im Interesse der Gesellschaft erforderlich halten durften (vgl....
...Oktober 2013 geltenden Fassung, nach der es bei der Bemessung des Streitwertes für Unterlassungsansprüche wertmindernd zu berücksichtigen ist, wenn die Belastung einer der Parteien mit den Prozesskosten nach dem vollen Streitwert angesichts ihrer Vermögens- und Einkommensverhältnisse nicht tragbar erscheint, ist auf urheberrechtliche Abmahnungen nicht entsprechend anwendbar (BGH, GRUR 2016, 176 Rn....
...Danach erfolgt regelmäßig eine Verteilung nach Quoten (§ 92 Abs. 1 ZPO); unter den Voraussetzungen des § 92 Abs. 2 ZPO kann das Gericht jedoch einer Partei die gesamten Prozesskosten auferlegen (BGH, Beschluss vom 19. Oktober 1995- III ZR 208/94, NJW-RR 1996, 256; Zöller/Herget, ZPO, 32....
...Oktober 2013 geltenden Fassung, nach der es bei der Bemessung des Streitwertes für Unterlassungsansprüche wertmindernd zu berücksichtigen ist, wenn die Belastung einer der Parteien mit den Prozesskosten nach dem vollen Streitwert angesichts ihrer Vermögens- und Einkommensverhältnisse nicht tragbar erscheint, ist auf urheberrechtliche Abmahnungen nicht entsprechend anwendbar (BGH, GRUR 2016, 176 Rn....
...können und müssen, dass ihr im Fall des Obsiegens die Kosten der Hinzuziehung eines Bevollmächtigten sowie die Kosten für Zeitversäumnis erstattet oder dass ihr im umgekehrten Fall des Unterliegens die Kosten des Bevollmächtigten des Gegners sowie die Kosten der Zeitversäumnis des Gegners auferlegt werden. 31 bb) Der Schutz bedürftiger Parteien im Sinne des Prozesskostenhilferechts vor erheblichen Prozesskosten...
...Gemäß § 84 Abs. 2 Satz 2 PatG kommen die Vorschriften der Zivilprozessordnung über die Prozesskosten und damit §§ 91 ff. ZPO zur Anwendung 47 Nach § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO hat die unterliegende Partei die Kosten des Rechtsstreits zu tragen, insbesondere die dem Gegner erwachsenen Kosten zu erstatten, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig waren....
Urteile
Bundespatentgericht
35 W (pat) 16/12
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