...Den Widerspruch der Klägerin, mit dem diese geltend machte, die Pflegezeit betrage mehr als 14 Stunden wöchentlich, weil ihr Ehemann eine Rundum-Betreuung benötige und immer beaufsichtigt werden müsse, wies die Beklagte mit Widerspruchsbescheid vom 4.11.2005 zurück....