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Urteile für Ordnungswidrigkeit

DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
2016-03-17
BVerwG 6. Senat
...Dies stellte zwar eine Ordnungswidrigkeit dar (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 RGebStV). Das Risiko, belangt zu werden, war aber gering, weil die Rundfunkanstalten keine hinreichende Aufklärungsmöglichkeit besaßen. Eine unangekündigte Nachschau in der Wohnung gegen den Willen des Inhabers war mangels gesetzlicher Ermächtigungsgrundlage nicht möglich....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 C 15/15
2016-06-15
BVerwG 6. Senat
...Dies stellte zwar eine Ordnungswidrigkeit dar (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 RGebStV). Das Risiko, belangt zu werden, war aber gering, weil die Rundfunkanstalten keine hinreichende Aufklärungsmöglichkeit besaßen. Eine unangekündigte Nachschau in der Wohnung gegen den Willen des Inhabers war mangels gesetzlicher Ermächtigungsgrundlage nicht möglich....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 C 51/15
2016-03-18
BVerwG 6. Senat
...Dies stellte zwar eine Ordnungswidrigkeit dar (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 RGebStV). Das Risiko, belangt zu werden, war aber gering, weil die Rundfunkanstalten keine hinreichende Aufklärungsmöglichkeit besaßen. Eine unangekündigte Nachschau in der Wohnung gegen den Willen des Inhabers war mangels gesetzlicher Ermächtigungsgrundlage nicht möglich....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 C 28/15
2016-03-18
BVerwG 6. Senat
...Dies stellte zwar eine Ordnungswidrigkeit dar (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 RGebStV). Das Risiko, belangt zu werden, war aber gering, weil die Rundfunkanstalten keine hinreichende Aufklärungsmöglichkeit besaßen. Eine unangekündigte Nachschau in der Wohnung gegen den Willen des Inhabers war mangels gesetzlicher Ermächtigungsgrundlage nicht möglich....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 C 7/15
2016-03-17
BVerwG 6. Senat
...Dies stellte zwar eine Ordnungswidrigkeit dar (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 RGebStV). Das Risiko, belangt zu werden, war aber gering, weil die Rundfunkanstalten keine hinreichende Aufklärungsmöglichkeit besaßen. Eine unangekündigte Nachschau in der Wohnung gegen den Willen des Inhabers war mangels gesetzlicher Ermächtigungsgrundlage nicht möglich....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 C 16/15
2016-03-17
BVerwG 6. Senat
...Dies stellte zwar eine Ordnungswidrigkeit dar (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 RGebStV). Das Risiko, belangt zu werden, war aber gering, weil die Rundfunkanstalten keine hinreichende Aufklärungsmöglichkeit besaßen. Eine unangekündigte Nachschau in der Wohnung gegen den Willen des Inhabers war mangels gesetzlicher Ermächtigungsgrundlage nicht möglich....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 C 30/15
...Indessen lässt sich durch die zusätzliche Voraussetzung, dass die Verhängung eines Bußgeldes von mindestens dreihundertfünfzig Euro zu erwarten sein muss, sichern, dass nicht schon jede Wiederholung des geringsten Verstoßes zur Information der Öffentlichkeit führt, zumal insoweit mit dem Erfordernis des Verschuldens als Voraussetzung einer vermuteten Ordnungswidrigkeit ein weiteres Korrektiv zum Tragen...
  1. Urteile
  2. Bundesverfassungsgericht
  3. 1 BvF 1/13
2016-06-15
BVerwG 6. Senat
...Dies stellte zwar eine Ordnungswidrigkeit dar (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 RGebStV). Das Risiko, belangt zu werden, war aber gering, weil die Rundfunkanstalten keine hinreichende Aufklärungsmöglichkeit besaßen. Eine unangekündigte Nachschau in der Wohnung gegen den Willen des Inhabers war mangels gesetzlicher Ermächtigungsgrundlage nicht möglich....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 C 48/15
2016-09-19
BVerwG 6. Senat
...Dies stellte zwar eine Ordnungswidrigkeit dar (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 RGebStV). Das Risiko, belangt zu werden, war aber gering, weil die Rundfunkanstalten keine hinreichende Aufklärungsmöglichkeit besaßen. Eine unangekündigte Nachschau in der Wohnung gegen den Willen des Inhabers war mangels gesetzlicher Ermächtigungsgrundlage nicht möglich....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 C 8/16
...Angesichts des Rechts, sich auf den Vorwurf einer Ordnungswidrigkeit nicht selbst belasten zu müssen, bestehe gemeinschaftsrechtlich keine Veranlassung, an die Weigerung, eine Frage zu beantworten, den Verlust aller Beihilfeansprüche zu knüpfen....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 3 C 25/12
2016-06-15
BVerwG 6. Senat
...Dies stellte zwar eine Ordnungswidrigkeit dar (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 RGebStV). Das Risiko, belangt zu werden, war aber gering, weil die Rundfunkanstalten keine hinreichende Aufklärungsmöglichkeit besaßen. Eine unangekündigte Nachschau in der Wohnung gegen den Willen des Inhabers war mangels gesetzlicher Ermächtigungsgrundlage nicht möglich....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 C 47/15
2016-06-15
BVerwG 6. Senat
...Dies stellte zwar eine Ordnungswidrigkeit dar (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 RGebStV). Das Risiko, belangt zu werden, war aber gering, weil die Rundfunkanstalten keine hinreichende Aufklärungsmöglichkeit besaßen. Eine unangekündigte Nachschau in der Wohnung gegen den Willen des Inhabers war mangels gesetzlicher Ermächtigungsgrundlage nicht möglich....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 C 41/15
2017-01-25
BVerwG 6. Senat
...Dies stellte zwar eine Ordnungswidrigkeit dar (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 RGebStV). Das Risiko, belangt zu werden, war aber gering, weil die Rundfunkanstalten keine hinreichende Aufklärungsmöglichkeit besaßen. Eine unangekündigte Nachschau in der Wohnung gegen den Willen des Inhabers war mangels gesetzlicher Ermächtigungsgrundlage nicht möglich....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 C 18/16
2016-09-19
BVerwG 6. Senat
...Dies stellte zwar eine Ordnungswidrigkeit dar (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 RGebStV). Das Risiko, belangt zu werden, war aber gering, weil die Rundfunkanstalten keine hinreichende Aufklärungsmöglichkeit besaßen. Eine unangekündigte Nachschau in der Wohnung gegen den Willen des Inhabers war mangels gesetzlicher Ermächtigungsgrundlage nicht möglich....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 C 19/16
...Nimmt eine Bußgeldvorschrift auf behördlich gesetzte Fristen Bezug, so liegt darin nicht eine dem Art. 103 Abs. 2 GG widersprechende Ermächtigung an die Behörde, den Tatbestand der Ordnungswidrigkeit auszuformen, sondern lediglich eine Anknüpfung an behördliches Handeln als Teil des gesetzlichen Tatbestands. 59 10....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 7 C 5/14
2016-09-19
BVerwG 6. Senat
...Dies stellte zwar eine Ordnungswidrigkeit dar (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 RGebStV). Das Risiko, belangt zu werden, war aber gering, weil die Rundfunkanstalten keine hinreichende Aufklärungsmöglichkeit besaßen. Eine unangekündigte Nachschau in der Wohnung gegen den Willen des Inhabers war mangels gesetzlicher Ermächtigungsgrundlage nicht möglich....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 C 13/16
2016-03-18
BVerwG 6. Senat
...Dies stellte zwar eine Ordnungswidrigkeit dar (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 RGebStV). Das Risiko, belangt zu werden, war aber gering, weil die Rundfunkanstalten keine hinreichende Aufklärungsmöglichkeit besaßen. Eine unangekündigte Nachschau in der Wohnung gegen den Willen des Inhabers war mangels gesetzlicher Ermächtigungsgrundlage nicht möglich....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 C 21/15
2016-03-18
BVerwG 6. Senat
...Dies stellte zwar eine Ordnungswidrigkeit dar (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 RGebStV). Das Risiko, belangt zu werden, war aber gering, weil die Rundfunkanstalten keine hinreichende Aufklärungsmöglichkeit besaßen. Eine unangekündigte Nachschau in der Wohnung gegen den Willen des Inhabers war mangels gesetzlicher Ermächtigungsgrundlage nicht möglich....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 C 26/15
2016-09-19
BVerwG 6. Senat
...Dies stellte zwar eine Ordnungswidrigkeit dar (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 RGebStV). Das Risiko, belangt zu werden, war aber gering, weil die Rundfunkanstalten keine hinreichende Aufklärungsmöglichkeit besaßen. Eine unangekündigte Nachschau in der Wohnung gegen den Willen des Inhabers war mangels gesetzlicher Ermächtigungsgrundlage nicht möglich....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 C 21/16
2016-06-15
BVerwG 6. Senat
...Dies stellte zwar eine Ordnungswidrigkeit dar (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 RGebStV). Das Risiko, belangt zu werden, war aber gering, weil die Rundfunkanstalten keine hinreichende Aufklärungsmöglichkeit besaßen. Eine unangekündigte Nachschau in der Wohnung gegen den Willen des Inhabers war mangels gesetzlicher Ermächtigungsgrundlage nicht möglich....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 C 35/15