...Er hat die Auffassung vertreten, zum Abschluss des Vertrags mit der Beklagten sei es nur aufgrund der Weigerung der Bundesagentur für Arbeit gekommen, das zuvor auf zwei Jahre befristete Arbeitsverhältnis trotz weiter bestehenden Beschäftigungsbedarfs als unbefristetes Arbeitsverhältnis fortzuführen....