...sondern - wenn nicht über den entbündelten Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung nach Ausübung eines Abwehrrechts, so doch über die von der Beigeladenen zur Verfügung zu stellenden Ersatzprodukte - auch den auf das Netz der Beigeladenen angewiesenen Wettbewerbern letztlich nur durch den Einsatz der Vectoring-Technik ermöglicht werden kann, kurzfristig in einen Wettbewerb mit den Glasfaser- und HFC-Netzbetreibern...