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Urteile für Naturschutzgesetz

DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
..."die Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder, des Umweltschutzes ...". 68 Die Förderung des Umweltschutzes umfasst alle Maßnahmen, die darauf gerichtet sind, die natürlichen Lebensgrundlagen des Menschen zu sichern, den Naturhaushalt (Boden, Wasser, Luft, Klima, Tiere, Pflanzen) zu schützen und eingetretene Schäden...
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. X R 13/15
...Der Planfeststellungsbeschluss in der Gestalt der in der mündlichen Verhandlung abgegebenen Protokollerklärungen verstößt gegen Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes und des Sächsischen Naturschutzgesetzes und damit gegen Vorschriften, deren Verletzung der Kläger als anerkannte Naturschutzvereinigung gemäß § 64 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 1 BNatSchG 2010 rügen kann....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 9 A 12/10
...Die mit einer großflächigen Belastung von Eigentumsflächen der Kläger verbundene Anordnung naturschutzrechtlicher Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen ist daher an Art. 6a des Bayerischen Naturschutzgesetzes vom 23. Dezember 2005 (BayNatSchG a.F.) zu messen, der sich seinerseits im Rahmen des § 19 BNatSchG a.F. hält. 38 Entgegen der Auffassung der Kläger findet somit der am 1....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 7 A 3/10
...Soweit die Naturschutzgesetze der Länder für die Prüfung der FFH-Verträglichkeit und/oder die nach § 34 BNatSchG erforderlichen Beurteilungen das Benehmen oder sogar das Einvernehmen einer Landesnaturschutzbehörde vorschreiben oder - wie § 24 Abs. 2 BremNatG - einer Landesnaturschutzbehörde zwar nicht die Entscheidung über die Zulassung des Projekts, aber die Prüfung seiner FFH-Verträglichkeit übertragen...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 7 A 1/15, 7 A 1/15 (7 A 20/11)
...das Änderungsverfahren eingebrachten Untersuchungen der Stickstoffdepositionen, auf deren Grundlage der Beklagte im Planergänzungsbeschluss die Auswirkungen dieser Depositionen auf habitatrechtlich geschützte Lebensräume neu bewertet hat, ist dem Kläger aber keine Möglichkeit zur Äußerung eingeräumt worden. 24 Von einer Beteiligung zu dieser Problematik konnte nicht nach § 48 Abs. 2 des Hessischen Naturschutzgesetzes...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 9 A 5/08