...Durch die nicht vorgenommene Entsorgung habe er dem Dienstherrn auch die Kosten für die Lagerung auf der Müllhalde erspart. Noch in der Berufungshauptverhandlung - einschließlich seinem "letzten Wort" - hat der Soldat wiederholt geäußert, er habe die Sachen für wertlosen Abfall gehalten....