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Urteile für Modernisierung

DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
...Das entscheidende Argument des Senats, der Anspruch nach § 888 BGB sei nur ein Hilfsanspruch, trägt jedenfalls heute, nach dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des Schuldrechts vom 26. November 2001 (BGBl. S. 3138), nicht mehr. Der Senat hält an seiner Rechtsprechung deshalb nicht mehr uneingeschränkt fest....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. V ZR 202/14
...I S. 717, 724) und mit dem gemäß Art. 23 Nr. 5 des Gesetzes zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung vom 14. November 2003 (BGBl. I S. 2190, 2254) weiterhin angefügten § 78 Abs. 2 Satz 3 AMG auf verschreibungspflichtige Arzneimittel und nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel beschränkt, soweit diese zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung abgegeben werden....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. I ZR 98/12
...Die Beklagte ist Normadressatin der Rechtsprechungsregeln. 14 a) Im Ausgangspunkt richtig ist das Berufungsgericht allerdings davon ausgegangen, dass das Eigenkapitalersatzrecht in Gestalt der Rechtsprechungsregeln (§§ 30, 31 GmbHG aF analog) hier noch anwendbar ist, weil das Insolvenzverfahren vor dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. II ZR 115/11
...Zu diesen Bestimmungen gehört § 34 Abs. 6 GenG in Verbindung mit § 89 Satz 1 GenG. 20 (2) Auch der Hinweis des Berufungsgerichts auf Erwägungen der Bundesregierung, die das Gesetzgebungsverfahren bei der Neufassung der allgemeinen Verjährungsvorschriften begleitet haben (vgl. die Begründung des Entwurfs der Bundesregierung zum Gesetz zur Anpassung von Verjährungsvorschriften an das Gesetz zur Modernisierung...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. II ZR 117/10
...Zudem verbliebe bei dieser Vergütungsform weiterhin - wie nach geltendem Recht - ein hoher Abrechnungs- und Kontrollaufwand (BT-Drucks. 16/9733 S. 294). 18 cc) Schließlich hat der Gesetzgeber das FamFG gegen den - ursprünglichen - Widerstand des Bundesrates durch das Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht, zur Errichtung einer Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZB 289/10
...Geweihpartie. 20 Die Gefahr, dass die Zeichen wegen ihres Sinngehalts und ihrer Zeichenbildung aufeinander bezogen werden, bestehe ebenfalls nicht, da die Widersprechende weder das Vorliegen eine Markenserie geltend mache noch Anhaltspunkte dafür bestünden, dass die jüngere Marke als Verkürzung oder Modernisierung der Widerspruchsmarke erscheine....
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 27 W (pat) 513/14
...Für die die Gesamtvergütungen betreffenden Ausgleichsansprüche unter den KÄVen nach Art 14 Abs 1a GKV-SolG kann ersichtlich nichts anderes gelten. 12 Soweit die Klägerin formuliert, "Liegt nach der Überleitungsvorschrift zum Verjährungsrecht nach dem Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts vom 26.11.2001 eine noch fortdauernde Unterbrechung bzw. Hemmung einer Verjährung vor?"...
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 6 KA 51/17 B
...Mai 1997 - VII ZR 287/95, BauR 1997, 1018, 1019, juris Rn. 8 = NJW-RR 1998, 89). 21 Diese Rechtsprechung gilt unter Anwendung des durch das Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts vom 26. November 2001 (BGBl. I 3138) mit Wirkung zum 1. Januar 2002 eingeführten § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB fort (vgl....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VII ZR 348/13
...Das durch das Gesetz zur Modernisierung des Kostenrechts vom 5. Mai 2004 geschaffene und am 1. Juli 2004 in Kraft getretene Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (RVG) unterscheidet in seiner seit dem 1. Juli 2006 geltenden Fassung für den Bereich der außergerichtlichen Tätigkeit des Rechtsanwalts zwischen der Tätigkeit der Beratung und derjenigen der Vertretung....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IX ZR 115/17
...Juli 1999 VIII R 31/98, BFHE 189, 390, BStBl II 1999, 724). 24 d) Ist der Gesellschafter --wie hier der Kläger-- Aktionär (vgl. dazu § 57 Abs. 1 des Aktiengesetzes --AktG--), so sind die Grundsätze des Eigenkapitalrechts auf seine Finanzierungshilfen in der maßgeblichen Rechtslage vor Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) vom 23....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. IX R 12/15
...Auch in diesem Fall werde die Anmeldegebühr nur in einer Höhe fällig, die sich aus der Anzahl der Ansprüche im Zeitpunkt der Einleitung der nationalen Phase ergebe. 10 Die mit dem Gesetz zur Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts zum 1....
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 10 W (pat) 25/12
...Dezember 2001, also nach Änderung der Verjährungsfristen durch das Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts vom 26. November 2001, entstanden sind, verjähren nunmehr gemäß § 195 BGB n.F. nach drei Jahren. Überleitungsfälle, d.h. bis zum 31. Dezember 2001 entstandene, aber zu diesem Zeitpunkt noch nicht verjährte Ansprüche, werden nach Art. 229 § 6 Abs. 4 Satz 1 EGBGB ab dem 1....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 4/11
...Die Vorschrift des § 204 Abs. 1 Nr. 14 BGB ist durch das Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts eingeführt worden. Der Gesetzentwurf vom 14. Mai 2001 (BT-Drucks. 14/6040, S. 4 zu § 204 Abs. 1 Nr. 14, S. 116) knüpfte die Hemmung zunächst an die Bekanntgabe des Antrags auf Gewährung von Prozesskostenhilfe an, um sicherzustellen, dass der Schuldner Kenntnis von der Hemmung erlangte....
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  2. Bundesgerichtshof
  3. IX ZR 255/14
...Ansprüche der Apotheker auf Vergütung für die von ihnen an Versicherte der Beigeladenen abgegebenen Arzneimittel ergeben sich aus § 129 SGB V (hier anzuwenden zunächst idF durch Art 1 Nr 92 Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung vom 14.11.2003, BGBl I 2190, iVm der Bekanntmachung über das Inkrafttreten von Vorschriften des GMG vom 15.3.2004, BGBl I 452, mit Wirkung vom 2.4.2004...
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 1 KR 18/12 R
  1. Urteile
  2. Bundesverfassungsgericht
  3. 2 BvL 5/10
...Folgende Erwägungen des Gesetzgebers waren ua für die Einführung des Rechnungsabschlags maßgeblich: Das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz - GMG) habe einen wesentlichen Beitrag zur finanziellen Konsolidierung der GKV geleistet; die Nettoverschuldung, die Ende 2003 saldiert bei über 6 Mrd Euro gelegen habe, habe saldiert bis Ende 2005 nahezu vollständig...
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 1 KR 19/09 R
...Entzerrung der Sachenrechtsbereinigung (BT-Drucks. 12/5992 S. 70). 34 (3) Die unterschiedlichen Folgen einer Verjährung der primären Bereinigungsansprüche für die beiden Gruppen von Nutzern und Grundstückseigentümern hat der Gesetzgeber auch nicht dadurch gebilligt oder billigend in Kauf genommen, dass er die Verkürzung der regelmäßigen Verjährungsfrist von 30 auf drei Jahre durch das Gesetz zur Modernisierung...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. V ZR 255/16
2010-04-20
BSG 1. Senat
...Folgende Erwägungen des Gesetzgebers waren ua für die Einführung des Rechnungsabschlags maßgeblich: Das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz - GMG) habe einen wesentlichen Beitrag zur finanziellen Konsolidierung der GKV geleistet; die Nettoverschuldung, die Ende 2003 saldiert bei über 6 Mrd Euro gelegen habe, habe saldiert bis Ende 2005 nahezu vollständig...
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 1 KR 24/09 R
2010-04-20
BSG 1. Senat
...Folgende Erwägungen des Gesetzgebers waren ua für die Einführung des Rechnungsabschlags maßgeblich: Das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz - GMG) habe einen wesentlichen Beitrag zur finanziellen Konsolidierung der GKV geleistet; die Nettoverschuldung, die Ende 2003 saldiert bei über 6 Mrd Euro gelegen habe, habe saldiert bis Ende 2005 nahezu vollständig...
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 1 KR 25/09 R
2010-04-20
BSG 1. Senat
...Folgende Erwägungen des Gesetzgebers waren ua für die Einführung des Rechnungsabschlags maßgeblich: Das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz ) habe einen wesentlichen Beitrag zur finanziellen Konsolidierung der GKV geleistet; die Nettoverschuldung, die Ende 2003 saldiert bei über 6 Mrd Euro gelegen habe, habe saldiert bis Ende 2005 nahezu vollständig...
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 1 KR 20/09 R