...Dies versetzt den Zugangsnachfrager nach dem Konzept der Beschlusskammer in die Lage, innerhalb einer angemessenen Frist zu entscheiden, ob er sein Geschäft auf der Grundlage des Bitstromprodukts oder durch weitere Investitionen in ein Anschlussnetz fortsetzt, und gegebenenfalls die erforderlichen Maßnahmen für die Migration einzuleiten. 82 (c) Für den Fall der Zugangskündigung und nachträglichen Zugangsverweigerung...