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Urteile für Mietvertrag

DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
2014-09-03
BVerwG 6. Senat
...In dem zuletzt genannten Fall ist Vertragsgegenstand nicht die Überlassung einer Mietleitung auf der Vorleistungsebene, sondern ein Vertrag über die Erbringung von Telekommunikationsdiensten, der zwar die Nutzung des Teilnehmeranschlusses mit umfasst, aber nicht als Mietvertrag zu qualifizieren ist....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 C 20/13
...Die Mietverträge hatten eine Laufzeit von 21 Jahren. 4 Ferner schloss der Kläger mit der X-EWIV für jedes BHKW einen Verwaltungsvertrag. Darin verpflichtete sich die X-EWIV, die Rechte und Pflichten des Klägers im Zusammenhang mit der Aufstellung und dem Betrieb der BHKW gegenüber Dritten wahrzunehmen, die erzeugte Energie anzubieten und dabei die "steuerlich geförderte Vergütung" anzustreben....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. X R 10/16
2014-09-03
BVerwG 6. Senat
...In dem zuletzt genannten Fall ist Vertragsgegenstand nicht die Überlassung einer Mietleitung auf der Vorleistungsebene, sondern ein Vertrag über die Erbringung von Telekommunikationsdiensten, der zwar die Nutzung des Teilnehmeranschlusses mit umfasst, aber nicht als Mietvertrag zu qualifizieren ist....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 C 21/13
...Eine vertragliche Vereinbarung über die Umlage der Betriebskosten auf den Mieter erfolgt bei Abschluss eines Mietvertrages nahezu ausnahmslos, denn ohne eine solche Regelung können die in § 556 BGB genannten Betriebskosten vom Vermieter nicht auf den Mieter umgelegt werden (vgl nur Blank in Blank/Börstinghaus, aaO § 556 RdNr 1)....
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 14 AS 50/10 R
2016-06-15
BVerwG 6. Senat
...Nach Satz 2 wird als Inhaber jede Person vermutet, die dort nach dem Melderecht gemeldet ist oder im Mietvertrag für die Wohnung als Mieter genannt ist. Nach § 2 Abs. 3 Satz 1 RBStV haften mehrere Beitragsschuldner als Gesamtschuldner entsprechend § 44 der Abgabenordnung. Jeder schuldet den Rundfunkbeitrag in voller Höhe....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 C 37/15
2016-03-17
BVerwG 6. Senat
...Nach Satz 2 wird als Inhaber jede Person vermutet, die dort nach dem Melderecht gemeldet ist oder im Mietvertrag für die Wohnung als Mieter genannt ist. Nach § 2 Abs. 3 Satz 1 RBStV haften mehrere Beitragsschuldner als Gesamtschuldner entsprechend § 44 der Abgabenordnung. Jeder schuldet den Rundfunkbeitrag in voller Höhe....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 C 20/15
2016-03-17
BVerwG 6. Senat
...Nach Satz 2 wird als Inhaber jede Person vermutet, die dort nach dem Melderecht gemeldet ist oder im Mietvertrag für die Wohnung als Mieter genannt ist. Nach § 2 Abs. 3 Satz 1 RBStV haften mehrere Beitragsschuldner als Gesamtschuldner entsprechend § 44 der Abgabenordnung. Jeder schuldet den Rundfunkbeitrag in voller Höhe....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 C 15/15
2016-06-15
BVerwG 6. Senat
...Nach Satz 2 wird als Inhaber jede Person vermutet, die dort nach dem Melderecht gemeldet ist oder im Mietvertrag für die Wohnung als Mieter genannt ist. Nach § 2 Abs. 3 Satz 1 RBStV haften mehrere Beitragsschuldner als Gesamtschuldner entsprechend § 44 der Abgabenordnung. Jeder schuldet den Rundfunkbeitrag in voller Höhe....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 C 51/15
2016-03-18
BVerwG 6. Senat
...Nach Satz 2 wird als Inhaber jede Person vermutet, die dort nach dem Melderecht gemeldet ist oder im Mietvertrag für die Wohnung als Mieter genannt ist. Nach § 2 Abs. 3 Satz 1 RBStV haften mehrere Beitragsschuldner als Gesamtschuldner entsprechend § 44 der Abgabenordnung. Jeder schuldet den Rundfunkbeitrag in voller Höhe....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 C 28/15
...Im Dezember 1997 trat der Angeklagte L. in diesen Mietvertrag ein und vermietete einen Teil der Immobilie (ohne 1. und 2. Obergeschoss) an die MC GmbH. Der feste monatliche Mietzins (kalt) betrug für die MC GmbH zunächst 9.800 DM. Der Betrag wurde später erhöht. Zusätzlich war als Mietzins jährlich ein Anteil von 5 % vom Nettoumsatz der MC GmbH, höchstens aber eine Summe von 200.000 DM zu zahlen....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 140/12
2016-03-18
BVerwG 6. Senat
...Nach Satz 2 wird als Inhaber jede Person vermutet, die dort nach dem Melderecht gemeldet ist oder im Mietvertrag für die Wohnung als Mieter genannt ist. Nach § 2 Abs. 3 Satz 1 RBStV haften mehrere Beitragsschuldner als Gesamtschuldner entsprechend § 44 der Abgabenordnung. Jeder schuldet den Rundfunkbeitrag in voller Höhe....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 C 7/15
2016-03-17
BVerwG 6. Senat
...Nach Satz 2 wird als Inhaber jede Person vermutet, die dort nach dem Melderecht gemeldet ist oder im Mietvertrag für die Wohnung als Mieter genannt ist. Nach § 2 Abs. 3 Satz 1 RBStV haften mehrere Beitragsschuldner als Gesamtschuldner entsprechend § 44 der Abgabenordnung. Jeder schuldet den Rundfunkbeitrag in voller Höhe....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 C 16/15
...Mai 2010 mit einer Gesellschaft aus dem geschäftlichen Umfeld der A einen Verwaltungs-, Service- sowie Mietvertrag über einen Stellplatz. 3 Sodann suchte die Klägerin im Oktober einen Pächter, der das noch zu liefernde Blockheizkraftwerk betreiben sollte. Daher unterzeichnete sie am 8. Oktober 2010 einen "Pachtvertrag" (sog. Verpachtungsmodell)....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. XI R 10/16
2016-03-17
BVerwG 6. Senat
...Nach Satz 2 wird als Inhaber jede Person vermutet, die dort nach dem Melderecht gemeldet ist oder im Mietvertrag für die Wohnung als Mieter genannt ist. Nach § 2 Abs. 3 Satz 1 RBStV haften mehrere Beitragsschuldner als Gesamtschuldner entsprechend § 44 der Abgabenordnung. Jeder schuldet den Rundfunkbeitrag in voller Höhe....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 C 30/15
...Sachvortrag hierzu nicht auf und sind in Anbetracht der vorgelegten Unterlagen für eine solche Fallgestaltung Anhaltspunkte nicht ersichtlich. 30 (3) Aus den genannten Umständen folgt zugleich, dass der Kläger bei Fortsetzung des Mietverhältnisses mit den Beklagten keine erheblichen wirtschaftlichen Nachteile erleiden würde. 31 (a) Die Beurteilung der Frage, ob dem Eigentümer durch den Fortbestand eines Mietvertrages...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VIII ZR 292/15
2016-06-15
BVerwG 6. Senat
...Nach Satz 2 wird als Inhaber jede Person vermutet, die dort nach dem Melderecht gemeldet ist oder im Mietvertrag für die Wohnung als Mieter genannt ist. Nach § 2 Abs. 3 Satz 1 RBStV haften mehrere Beitragsschuldner als Gesamtschuldner entsprechend § 44 der Abgabenordnung. Jeder schuldet den Rundfunkbeitrag in voller Höhe....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 C 48/15
2016-09-19
BVerwG 6. Senat
...Nach Satz 2 wird als Inhaber jede Person vermutet, die dort nach dem Melderecht gemeldet ist oder im Mietvertrag für die Wohnung als Mieter genannt ist. Nach § 2 Abs. 3 Satz 1 RBStV haften mehrere Beitragsschuldner als Gesamtschuldner entsprechend § 44 der Abgabenordnung. Jeder schuldet den Rundfunkbeitrag in voller Höhe....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 C 8/16
2016-06-15
BVerwG 6. Senat
...Nach Satz 2 wird als Inhaber jede Person vermutet, die dort nach dem Melderecht gemeldet ist oder im Mietvertrag für die Wohnung als Mieter genannt ist. Nach § 2 Abs. 3 Satz 1 RBStV haften mehrere Beitragsschuldner als Gesamtschuldner entsprechend § 44 der Abgabenordnung. Jeder schuldet den Rundfunkbeitrag in voller Höhe....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 C 47/15
2016-06-15
BVerwG 6. Senat
...Nach Satz 2 wird als Inhaber jede Person vermutet, die dort nach dem Melderecht gemeldet ist oder im Mietvertrag für die Wohnung als Mieter genannt ist. Nach § 2 Abs. 3 Satz 1 RBStV haften mehrere Beitragsschuldner als Gesamtschuldner entsprechend § 44 der Abgabenordnung. Jeder schuldet den Rundfunkbeitrag in voller Höhe....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 C 41/15
...Lediglich für den Abschluss und die Beendigung von Mietverträgen über Grundstücke, die Führung von Rechtsstreitigkeiten und die Aufnahme und/oder Vergabe von Darlehen waren die Eheleute gemeinsam geschäftsführungs- und vertretungsbefugt. Die GbR sollte durch den Tod eines Gesellschafters nicht aufgelöst, sondern mit seinen Erben oder Vermächtnisnehmern fortgesetzt werden....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. II R 38/10