...Der vorliegend maßgebliche Beginn der zehntägigen Zahlungsfrist hängt von der Geltendmachung der Forderung durch Übersendung der Sammelrechnung, mithin von einem ungewissen Zeitpunkt ab. 141 bb) Die gesetzliche Zahlungsfrist des § 2 Satz 3 AMRabG erfüllt aber die Voraussetzungen des § 286 Abs. 2 Nr. 2 BGB. 142 Nach § 286 Abs. 2 Nr. 2 BGB tritt Verzug ohne Mahnung ein, wenn der Leistung ein Ereignis...