...., § 39 Rdnr. 23, m. w. N.). 10 2. Die Teilung ist gegenüber der Stelle zu erklären, bei der sich die Anmeldung befindet (vgl. Schulte/Moufang, a. a. O., § 39 Rdnr. 25; Busse/Keukenschrijver, PatG, 7. Aufl., § 39 Rdnr. 14, m. w. N.). 11 Dies ist das DPMA, solange dieses noch keine abschließende Entscheidung über die Anmeldung getroffen hat....