...Mit den zwei Mitbewerbern, die den Begriff u. a. als Aufdruck auf T-Shirts nutzen würden, habe sich die Anmelderin dahingehend geeinigt, dass sie auf die Bewerbung von T-Shirts mit dem Namen verzichten. 17 Schließlich rechtfertigten vergleichbare Voreintragungen, wie insbesondere „Party-Maus“, „Partylöwe“, „feierabend“ oder „Geile Bayer-Feier“, die Aufnahme von „Feierbiest“ ins Markenregister. 18 Die...