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Urteile für Lenk- und Ruhezeiten

DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
...Strafsenat 4 StR 503/12 Bußgeldverfahren über Verstöße gegen Lenk- und Ruhezeiten im Straßenverkehr: Annahme einer einheitlichen prozessualen Tat bei Begehung der rechtlich selbstständigen Handlungen innerhalb eines Kontrollzeitraums Es ist mit § 46 OWiG, § 264 StPO nicht zu vereinbaren, in Bußgeldsachen, die Verstöße gegen die Vorschriften über Lenk- und Ruhezeiten im Straßenverkehr zum Gegenstand...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 503/12
...Übernimmt der eine Spedition betreibende Arbeitgeber die Bußgelder, die gegen bei ihm angestellte Fahrer wegen Verstößen gegen die Lenk- und Ruhezeiten verhängt worden sind, handelt es sich dabei um Arbeitslohn . 2....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. VI R 36/12
...Den Grund dafür hat das Landgericht nicht feststellen können. 5 In fünf Fällen (Fälle 1, 5, 7, 8 und 9) zog die Angeklagte die Bearbeitung von Bußgeldverfahren an sich, die wegen Verstößen gegen Lenk- und Ruhezeiten gegen Fahrer der F. geführt wurden und in denen die zuständigen Sachbearbeiter bereits Bußgeldbescheide erlassen hatten....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 328/15
...Rang Lenk- und Ruhezeiten im Straßenverkehr 18. Aufl. S. 120). Dies ergibt sich aus der amtlichen Verordnungsbegründung, wie sie Gegenstand des parlamentarischen Verfahrens zum Zwecke der Zustimmung des Bundesrats nach Art. 80 Abs. 1, Abs. 2 GG war. Die zum 31....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 9 AZR 575/12
...Für das Fahrpersonal richten sich die Lenkzeiten, Lenkzeitunterbrechungen, die Ruhezeiten u. die Schichtzeit nach 3. den Bestimmungen der VO (EWG) 3820/85. Im übrigen richtet sich die Arbeitszeit nach dem Arbeitszeitrechtgesetz. 4. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, Nacht-, Wechsel-, Sonntags- und Mehrarbeit zu leisten; alle gesetzlich zulässigen Arbeiten sind Bestandteil dieses Vertrages. 5....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 5 AZR 200/10
...Vielmehr sei er zur Einhaltung von Ruhezeiten normativ verpflichtet. Er sei darin frei, sich die Ruhezeiten nach eigener Planung einzuteilen. Die Ungewissheit darüber, unter welchen Umständen er sich die Verletzungen zugezogen habe, gehe zu Lasten der Beklagten. 10 Der Kläger beantragt, das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 9....
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 2 U 2/11 R