...unverändert anhand einer Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalls festzustellen ist, ob die außerhalb des Beschäftigungsortes belegene Wohnung des Arbeitnehmers, hier also die Wohnung in A, als Mittelpunkt seiner Lebensinteressen anzusehen ist und deshalb seinen Hausstand darstellt (so zuletzt BFH-Urteil in BFHE 224, 420, BStBl II 2009, 1016, m.w.N. ebenfalls zur Begründung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft...