...Zivilkammer des Landgerichts Hannover vom 10. Februar 2011 wird auf Kosten des weiteren Beteiligten als unzulässig verworfen. Der Gegenstandswert des Rechtsbeschwerdeverfahrens wird auf 829,44 € festgesetzt. 1 Die Rechtsbeschwerde ist gemäß § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ZPO, § 64 Abs. 3, §§ 6, 7 InsO, Art. 103f EGInsO statthaft....