...Sie ist der Ansicht gewesen, die Änderungskündigung sei wegen Missachtung des besonderen tarifvertraglichen Kündigungsschutzes, fehlender sozialer Rechtfertigung, nicht hinreichender Bestimmtheit des Änderungsangebots, unzulässig verkürzter Kündigungsfrist, nicht ordnungsgemäßer Betriebsratsanhörung und „Nichtbeachtung der gesetzlichen Vorgaben zur Massenentlassung“ unwirksam. 9 Die Klägerin hat beantragt...