...Unter § 5 „Kündigung“ trafen die Parteien für beide Verträge folgende Kündigungsregelungen: „Dem Darlehensgeber steht ein Recht zur Kündigung nur zu, wenn - das Arbeitsverhältnis vor vollständiger Rückzahlung des Darlehens beendet wird, oder - der Darlehensnehmer mit zwei fälligen Zinszahlungen in Rückstand geraten ist, es sei denn, es ist mit dem Darlehensgeber eine Stundung vereinbart, oder - in...