...Anspruchsberechtigt für die freiwillige Sonderzahlung 2011 ist jeder Arbeitnehmer im Sinne des § 5 Abs. 1 BetrVG, der sich am Auszahlungsstichtag, d.h. am 30.06.2011, in einem Arbeitsverhältnis mit dem Arbeitgeber befindet und dieses Arbeitsverhältnis sich zum Auszahlungsstichtag weiterhin nicht in einem (aufgrund Kündigung) gekündigten oder (aufgrund Abschluss eines Aufhebungsvertrags) aufgehobenen...